BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 258. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 23. Juni 2011 zur Änderung des 1. Spiegelstrichs der Gebührenordnungsposition 32670 des Kapitels 32 der E-GO (Beschluss-Nr. 933) mit Wirkung zum 1. Oktober 2011
Dtsch Arztebl 2011; 108(30): A-1652 / B-1404 / C-1400


gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 118. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 23. Juni 2011 zur Änderung des 1. Spiegelstrichs der Gebührenordnungsposition 32670 des Kapitels 32 des BMV-Ä mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011
Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 23. Juni 2011 auf eine Änderung des 1. Spiegelstrichs der Gebührenordnungsposition 32670 zum 1. Oktober 2011 verständigt.
Die Änderung wurde durch die zunehmende Zahl von immunsuppressiv wirkenden Medikamenten erforderlich, für die ein Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose in den Fachinformationen vor Anwendung des Medikamentes gefordert wird. Der Text verweist nunmehr auf die zulassungsrelevante Fachinformation im Allgemeinen und nicht eine einzelne Wirksubstanz wie in der ursprünglichen Fassung.
Bekanntmachungen
Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 258. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 23. Juni 2011 den nachfolgenden Beschluss Nr. 933 gefasst:
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
Änderung des 1. Spiegelstrichs der Gebührenordnungsposition 32670
32670 Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung nach ex-vivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosis-complex (außer BCG) bei Patienten
– vor Einleitung einer Behandlung mit einem Arzneimittel, für das der Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose in der Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels / Summary of Product Characteristics) des Herstellers gefordert wird
– mit einer HI-Virus Infektion nur vor einer Therapieentscheidung einer behandlungsbedürftigen Infektion mit Mycobacterium-tuberculosis-complex (außer BCG)
– vor Einleitung einer Dialysebehandlung bei chronischer Niereninsuffizienz
– vor Durchführung einer Organtransplantation (Niere, Herz, Lunge, Leber, Pankreas)
58,00 €
Gültig ab 1. Oktober 2011
Vorbehalt
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
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