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POLITIK: Kommentar

Präimplantationsdiagnostik: Kohärenz statt brechender Dämme

Dtsch Arztebl 2011; 108(31-32): A-1673 / B-1423 / C-1419

Dabrock, Peter; Ried, Jens

Prof. Dr. theol. Peter Dabrock
Dr. theol. Jens Ried

Am 7. Juli, genau ein Jahr und einen Tag nachdem der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID) festgestellt hatte, „dass eine eindeutige gesetzliche Regelung der Materie wünschenswert wäre“, hat der Bundestag die begrenzte Zulassung der PID beschlossen. Künftig können Paare, die In-vitro-Fertilisation in Anspruch nehmen und bei denen zudem die große Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt oder der Weitergabe einer schweren erbliche Erkrankung besteht, die erzeugten Embryonen vor der Implantation einer genetischen Diagnose unterziehen lassen, um anschließend über den Transfer in den Mutterleib zu entscheiden. Am Ende des politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozesses ist mit dem Ja zur eng begrenzten Zulassung der PID die Position mehrheitsfähig gewesen, die aus drei Gründen auch aus theologisch-ethischer Sicht die größte Plausibilität hat.

Erstens trägt diese Entscheidung zur Kohärenz der politisch-rechtlichen Regelungen bei – und Kohärenz ist ein ethisches Kriterium jeder Ethik. Die Diskussionen zur PID vollziehen sich nicht in einem luftleeren Raum, sondern vor dem Hintergrund einer komplexen gesellschaftlichen Situation, die schon längst rechtlich vorgeregelt ist. Wichtigster Referenzpunkt ist dabei die etablierte und weitestgehend akzeptierte Pränataldiagnostik (PND). Die Konfliktsituationen von PID und PND mögen sich aufgrund der unterschiedlichen Verortung des Embryos in vivo oder in vitro unterscheiden. Daraus aber abzuleiten, dass es sich bei der PID um einen „sterilen“ Konflikt handelt, in dem betroffene (potenzielle) Eltern aus einer Distanzperspektive nach Rationalitätskalkül Embryonenselektion betreiben, ist wirklichkeitsfern, wenn nicht zynisch. PID und PND gleichen sich darin, dass mit ihrer Hilfe Informationen gewonnen werden, die dazu führen (können), dass die Geburt von Kindern, bei denen genetisch bedingte Schädigungen festgestellt werden, verhindert wird: sei es aufgrund einer medizinischen Indikation, sei es, weil der Embryo solche Merkmale aufweist, die seine Geburt im Fall eines Transfers in den Uterus höchst unwahrscheinlich machen. Es ist kaum plausibel zu machen, warum ein Diagnoseverfahren in utero mit allen seinen möglichen Konsequenzen bis hin zum Abbruch der Schwangerschaft selbst in späten Stadien erlaubt ist, während ein anderes, das sogar noch vor der Schwangerschaft ansetzt, verboten sein soll. Dass sowohl PID als auch PND letztlich auf den guten Verlauf einer Schwangerschaft und die erfolgreiche Geburt eines Kindes abzielen, kann darüber hinaus nur geleugnet werden, wenn es von beiden Prozeduren behauptet wird.

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Zweitens folgt das Parlament mit seiner Entscheidung nicht den in bioethischen und biopolitischen Kontroversen beliebten, zugleich aber höchst problematischen „Dammbruch“-Argumenten. Unkontrollierbare Ausweitungen und unabsehbare Nebenwirkungen wurden beispielsweise auch im Fall der bedingten Zulassung der embryonalen Stammzellforschung befürchtet. Keiner dieser Effekte konnte beobachtet werden. „Dammbruch“-Argumente implizieren zudem einen ausgeprägten Regelungspessimismus, denn es wird mehr oder weniger offen angenommen, dass es kaum Möglichkeiten gibt, den Gebrauch einer Technologie oder eines Verfahrens rechtlich so zu regeln, dass dabei unerwünschte und verbotene Anwendungen auch effektiv unterbunden werden.

Die beiden großen christlichen Kirchen haben sich sowohl im Vorfeld als auch nach der Entscheidung klar gegen eine wie eng auch immer begrenzte Zulassung der PID gewandt. Zugleich haben sie anerkannt, dass die Situation, in der sich die „Hochrisikopaare“ befinden, eine seelsorgerliche Herausforderung darstellt. Wie strikte Klarheit auf der einen Seite mit der notwendigen Sensibilität auf der anderen Seite in Einklang zu bringen ist, bleibt dabei freilich unklar. Seelsorge und Ethik sollen und können an dieser Stelle nicht getrennt werden, denn es geht im Kern um die betroffenen Familien selbst. Erst recht können an dieser Stelle nicht Argumente in Anschlag gebracht werden, die auf die Bewahrung ethischer Schemata abzielen, die durch die PID beeinträchtigt würden. Das Ja zur eng begrenzten Zulassung der PID verortet die Entscheidung bei denen, die letztlich auch die Verantwortung tragen müssen und bei denen das Parlament sie zum Beispiel auch im Schwangerschaftskonflikt gesehen hat: bei den Betroffenen. Angesichts der auch für Christen unklaren Bestimmung des Lebensanfangs ihnen selbst das Recht auf eine Entscheidung einzugestehen und sie dabei zu begleiten, ist Ausdruck christlich gedeuteter Freiheit. Mit dem parlamentarischen Beschluss sind weder alle Fragen gelöst noch ist zu erwarten, dass die Debatten um die PID verstummen – insofern ist das mit der Entscheidung des Bundestages erreichte Ende sicher ein vorläufiges. Dass die Kontroversen in einen die Kohärenz fördernden Beschluss eingemündet sind, der ohne Fraktionszwang gefällt wurde, darf als Hinweis und Auftrag verstanden werden, in allen kommenden Debatten weiter auf die in der Diskussion erreichten Standards zu bauen. Ärzteschaft und die einzurichtenden Ethikkommissionen tragen dabei eine große Verantwortung.


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