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EDITORIAL

Psychotherapeutische Versorgung: Zahlenspielereien

PP 10, Ausgabe August 2011, Seite 341

Bühring, Petra

Ein vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Auftrag gegebenes Gutachten sorgt derzeit für Unruhe. Die Unternehmensberatung Prognos hat herausgefunden, dass in den nächsten fünf Jahren etwa 12 000 Praxissitze wegfallen könnten, ohne dass die vertragsärztliche Versorgung beeinträchtigt würde. Hintergrund ist eine Regelung im derzeitigen Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes, die den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Vorkaufsrecht auf Praxen in überversorgten Gebieten einräumt, wenn die Inhaber diese abgeben wollen.

Die meisten dieser „überflüssigen“ Praxissitze gibt es nach der Prognos-Analyse bei ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, nämlich 3 524, es folgen die fachärztlich tätigen Internisten mit knapp 1 400 Praxen. Die Zahlen für die Psychotherapeuten sind höher als die aller anderen Arztgruppen. Zum einen, weil 379 von 395 Städten und Kreisen in Deutschland für die Psychotherapie nach den Zahlen der Bedarfsplanung einen Versorgungsgrad von mehr als 130 Prozent aufweisen. Zum anderen waren 2010 circa 25 Prozent der Psychotherapeuten 60 Jahre und älter. Dieser Schnitt wird nur übertroffen von den Hausärzten, bei denen 28,5 Prozent kurz vor der Praxisaufgabe stehen. Doch das errechnete Aufkaufpotenzial ist bei den Hausärzten sehr gering (32 Praxen), denn kaum ein Gebiet gilt als mit Hausärzten überversorgt.

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Für die Psychotherapie gibt es eine statistisch ausgewiesene Überversorgung, bei gleichzeitig sehr langen Wartezeiten: Auf ein Erstgespräch wartet man im Bundesdurchschnitt drei Monate, im Land Brandenburg sogar bis zu 19 Wochen. Dies hat die Bundespsychotherapeutenkammer in einer Studie herausgefunden. Die Kammer sieht mit dem Gutachten ihre „schlimmsten Befürchtungen bestätigt“. Die Berechnungen gingen „völlig an der Versorgungsrealität vorbei“, eine Position, die auch die KBV vertritt. Das Gutachten sei methodisch mangelhaft, bleibe der „alten Welt der Bedarfsplanung verhaftet“, die der Gesetzgeber gerade abschaffen will, und verwende Zahlen aus den 90er Jahren.

Die psychotherapeutische Versorgungsrealität wird mit den alten Zahlen völlig ad absurdum geführt. Denn die 1999 willkürlich festgelegten Verhältniszahlen führten damals wie heute teilweise zu Versorgungsgraden von bis zu 600 Prozent in ländlichen Regionen, obwohl die Patienten dort tatsächlich sehr lange auf einen Termin warten müssen. Das rührt daher, dass manche Gebiete schon mit vier Psychotherapeuten auf 100 000 Einwohner als ausreichend versorgt gelten. Die Verhältniszahlen müssen deshalb unbedingt neu ermittelt werden.

Dem GKV-Spitzenverband dient das Gutachten als Argumentationsbasis für die Forderung, die Überversorgung mit Ärzten in Großstädten abzubauen, um sie in wirtschaftlich schwächere Regionen umzuleiten. Das Versorgungsstrukturgesetz solle klarstellen, dass die KVen Praxen aufkaufen müssen, wenn eine Wiederbesetzung nicht erforderlich ist. Denn gegen Überversorgung bietet der Gesetzentwurf keine Handhabe. Doch psychisch Kranke sind nicht überversorgt. Das wissen auch die Krankenkassen, die direkt mit ihren Versicherten auf der Suche nach einem Therapieplatz konfrontiert werden. Nach der Sommerpause sind die Zahlenspielereien deshalb hoffentlich wieder vergessen.


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