Referiert
Posttraumatische Belastungsstörung: Grenzen der Begutachtung
PP 10, Ausgabe August 2011, Seite 379


Die Begutachtung von Traumatisierungen wird medizinisch und juristisch seit Jahren diskutiert. Zudem werden die Diagnosen der posttraumatischen Belastungsstörung, der Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung und der Anpassungsstörung immer wieder in Zweifel gezogen, beschäftigen Versicherungen und Gerichte in hohem Ausmaß und führen oft zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Die Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Manuela Dudeck und Prof. Dr. med. Harald Freyberger von der Universität Greifswald haben anhand einer Literaturrecherche her- ausgefunden, dass dafür mehrere Umstände verantwortlich sind. Beispielsweise geraten Moralvorstellungen häufig in Konflikt mit Sachlichkeit in der Diskussion über Traumata bei Straftätern. Zudem sorgen psychische Schutzmechanismen wie peritraumatische Dissoziationen, Amnesien oder Verdrängung dafür, dass Traumatisierte im Rahmen einer Begutachtung nur bedingt sachdienliche Aussagen machen können. Zu berücksichtigen sind außerdem bewusste Falschaussagen, die zum Beispiel dem sekundären Krankheitsgewinn dienen. Hinderlich für die Exploration sind vor allem sprachliche Probleme und erhebliches Misstrauen seitens der Traumatisierten; zudem besteht die Gefahr, dass die Begutachtungssituation Instrusionen und Dissoziationen auslöst, die verfälschend wirken. „Es muss ein individuelles Modell der Störungsentstehung und -aufrechterhaltung herausgearbeitet werden, das die Risiko- und Ereignisfaktoren gegeneinander gewichtet“, so die Autoren. ms
Dudeck M, Freyberger H: Grenzen des Traumakonzepts und klinische Irrtümer. Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie 2011; 5(1): 12–7.
Dr. med. Manuela Dudeck, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Greifswald, Rostocker Chaussee 70, 18437 Stralsund, manuela.dudeck@uni-greifswald.de
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