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BEKANNTGABEN

Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

PP 10, Ausgabe August 2011, Seite 387

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 256. und 257. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 251. und 253. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos. 

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