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Wartezeiten auf Facharzttermin: Bahr erwartet Regelungen der Selbstverwaltung
Dtsch Arztebl 2011; 108(36): A-1818 / B-1554 / C-1546


Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen dazu verpflichten, für Facharzttermine akzeptable Wartezeiten zu definieren und sich gegebenenfalls auf Sanktionen bei Überziehung zu verständigen. Dafür will Bahr nach Abstimmung mit den Fachleuten aus den Regierungsfraktionen § 75 SGB V, der Inhalt und Umfang der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung festlegt, um einen Passus erweitern: Danach würde zu einem ausreichenden Behandlungsangebot auch die „angemesssene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung“ gehören. Was dies konkret bedeute, müsse die Selbstverwaltung definieren, erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Patienten klagen über volle Wartezimmer. Oft warten sie aber auch vorher schon lange auf einen Termin. Foto: dpa
Auch über mögliche Sanktionen soll die Selbstverwaltung entscheiden; sie werden nicht gesetzlich vorgegeben. Es wurden aber verschiedene Optionen diskutiert. So hatte „Spiegel online“ gemeldet, im Einzelfall müssten Patienten, die zu lange warteten, im Krankenhaus ambulant behandelt und die Kosten den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Rechnung gestellt werden. Demgegenüber soll nun in den Gesamtverträgen nur geregelt werden, „welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe fachärztliche Versorgung darstellen“.
Weiter heißt es: „Die KVen können den Notdienst auch durch Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit Krankenhäusern sicherstellen.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte den Vorschlag als „konstruktiven Ansatz“. Honorarkürzungen für Ärzte, die aufgrund einer übervollen Praxis einen Patienten nicht gleich behandeln könnten, lehne man ab. Rie
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