EDITORIAL
Versorgung psychisch Kranker in Baden-Württemberg: Aufbruchstimmung im Ländle
PP 10, Ausgabe September 2011, Seite 389


Der neue Facharztvertrag „Neurologie/Psychiatrie/Psychologie“ soll in Baden-Württemberg (BW) in der Versorgung psychisch Kranker all das verbessern, was immer bemängelt wird: Statt monatelang zu warten, erhalten schwer psychisch Kranke innerhalb von drei Tagen einen Termin bei einem Psychotherapeuten. Fachärzte, Therapeuten und Hausärzte verpflichten sich zur Zusammenarbeit und Vernetzung. Unnötige stationäre Einweisungen werden vermieden. Der Selektivvertrag zwischen der AOK-BW, Bosch BKK, Medi-Verbund sowie psychotherapeutischen und ärztlichen Berufsverbänden ist „ausverhandelt“. Für die psychotherapeutische Behandlung bieten sich einige Vorteile: So können Verfahren und Methoden, wie die systemische Therapie, interpersonelle Therapie, Hypnose, EMDR und Biofeedback, die zwar vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt, aber keine sozialrechtliche Zulassung haben, angewandt werden. Die Überweisung zu einer störungsspezifischen Gruppentherapie soll ebenfalls unkompliziert möglich werden. Bis zu 50 Sitzungen (Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Therapie) sind vorgesehen, danach kann niederfrequent über mehrere Jahre weitergearbeitet werden. Mit der Therapie kann ohne langwieriges Gutachterverfahren direkt begonnen werden. „Wir können jetzt das machen, was für den Patienten notwendig ist“, sagt Psychotherapeut und Medi-Vorstandsmitglied Rolf Wachendorf, der den Facharztvertrag nach § 73 c SGB V initiiert und konzeptuell mitentworfen hat.
Finanziell lohnt es sich für Psychotherapeuten, an dem Selektivvertrag teilzunehmen: Die ersten zehn Sitzungen werden mit 105 Euro deutlich höher als bisher vergütet, die nächsten 20 Sitzungen mit 90 Euro und alle weiteren mit 82 Euro – eine degressive Honorierung, die den Leistungsanreiz auf die ersten Therapiesitzungen legt. Ein weiterer Vorteil: Die Mengenbegrenzung wird aufgehoben, Jobsharer beispielsweise dürfen uneingeschränkt arbeiten.
Schöne neue Welt also? Der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner spricht von einem „Quantensprung in der Versorgung von psychisch Kranken“. Der neue Vertrag setze an den Hauptproblemen der kollektivvertraglichen Regelversorgung, wie der unzureichenden Vernetzung zwischen Haus- und Fachärzten und der mangelnden Therapieabstimmung, an. Auch deshalb ist der Facharztvertrag an den AOK-Hausarztvertrag gekoppelt. Psychisch Kranke müssen sich also auf die hausarztzentrierte Versorgung festlegen, um zeitnah von einem Therapeuten versorgt zu werden.
Nicht alle Psychotherapeutenverbände sind von dem neuen Selektivvertrag überzeugt. Die psychoanalytisch ausgerichteten Verbände, unter anderem der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP), haben sich gegen eine Teilnahme ausgesprochen. Bundesvorstandsmitglied Jürgen Doebert befürchtet, dass hier mit finanziellen Anreizen das Kollektivvertragssystem unterwandert werde. „Davon halten wir gar nichts“, sagt er. Der BVVP will sich eher an Add-on-Verträgen über die Kassenärztlichen Vereinigungen beteiligen. Die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung hat sich zögernd erst in allerletzter Minute für die Teilnahme entschieden. Im September soll der Vertrag unterschrieben werden.
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