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AKTUELL

Petitionsausschuss: Datenschutz bei Psychotherapie verbessern

PP 10, Ausgabe September 2011, Seite 394

EB

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich einem Bericht aus dem Parlament zufolge dafür ausgesprochen, den Schutz der Daten privat Krankenversicherter zu verbessern. Das Gremium griff damit die Beanstandung eines Petenten auf. Dieser hatte bemängelt, bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen würden persönliche Daten weitergegeben, obwohl dies für Abrechnungszwecke nicht erforderlich sei. Er forderte, ein den gesetzlichen Krankenkassen gleichwertiges Verfahren einzuführen.

Der Petitionsausschuss schloss sich dem Vorschlag an. Private Krankenversicherungen würden häufig Arzt-, Krankenhausentlass- und Operationsberichte anfordern, um ihre Leistungspflicht zu überprüfen, aber auch Berichte der Psychotherapeuten an den Gutachter, die besonders sensible personenbezogene Daten enthielten. Ein zwischen Datenschutzbehörden und Ländern im Jahr 1993 abgestimmtes Verfahren sehe lediglich vor, dass Behandlungs- und Befundberichte dem beratenden Arzt der Versicherung, nicht jedoch Sachbearbeitern zugehen sollen. Der Petitionsausschuss hegt Zweifel, dass diese Vorgabe allen Unternehmen bekannt ist und beachtet wird. EB

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