BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 262. Sitzung am 31. August 2011 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
Dtsch Arztebl 2011; 108(39): A-2050 / B-1746 / C-1730


mit Wirkung zum 1. Januar 2012
1. Änderung der Bewertungen fachärztlicher Grundpauschalen
Die Bewertungen der fachärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 09212, 13392, 13642, 26211 und 26212 werden wie folgt geändert:
2. Änderung der Kalkulations- und Prüfzeiten der Gebührenordnungsposition 26212 im Anhang 3 des EBM
Protokollnotizen:
1. Die Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes nach dem voran stehenden Beschluss werden für die Krankenkassen kostenneutral umgesetzt.
2. Der Bewertungsausschuss wird seinen Beschluss bis zum Jahr 2014 nach Bedarf jährlich überprüfen und über notwendige Anpassungen, auch unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung der Onkologievereinbarung, der Bewertungen der Grundpauschalen nach Nr. 1 beschließen.
3. Falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern, wird der Bewertungsausschuss prüfen, ob die Protokollnotiz anzupassen ist.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.