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AKTUELL

Patientenrechtegesetz: GKV-Spitzenverband legt Positionspapier vor

Dtsch Arztebl 2011; 108(39): A-1999 / B-1703 / C-1687

Krüger-Brand, Heike E.

Unter dem Titel „Informiert und selbstbestimmt entscheiden“ hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Positionspapier für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Darin fordert er unter anderem mehr Informationsrechte für Patienten, die Förderung einer Fehlervermeidungskultur sowie verbindliche Regelungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Dem Verband zufolge sind die Rechte von Patienten bisher weder abschließend noch zentral geregelt. Dies führe dazu, dass sich die Patienten nicht „mit einem Blick“ über ihre Rechte informieren könnten. Ein Gesetz soll daher die Aufklärungspflichten des Arztes gegenüber dem Patienten festlegen.

Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme von IGeL fordert der Kassen-Verband verbindliche Regeln im Umgang mit den Selbstzahlerleistungen. So spricht er sich für eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist, eine Schrifterfordernis und eine Konkretisierung der Beratungsanforderungen aus. Bevor der Arzt IGeL anbietet, soll er auf Vor- und Nachteile der Selbstzahlerleistung hinweisen. Nur wenn die Selbstzahlerleistung auf aktive Nachfrage des Versicherten hin erbracht werden soll, könnte schriftlich auf die Einwilligungssperrfrist verzichtet werden.

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Bei Ärzteverbänden und -organisationen stoßen die Vorschläge auf heftige Kritik. Sie verweisen darauf, dass es bereits klare Regeln im Umgang mit IGeL gibt und bestimmte Formvorschriften hierfür einzuhalten sind, wie etwa ein schriftlicher Vertrag, ein Kostenvoranschlag für die Behandlung und eine schriftliche Rechnung nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Auch sind die Aufklärungspflichten umfangreicher als bei medizinisch notwendigen Leistungen. Man könne IGeL-Leistungen nicht unter Generalverdacht stellen, je nach Einzelfall seien sie durchaus sinnvoll, sagte der Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl. Eine Wartezeit von 24 Stunden sei realitätsfremd. KBr


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