BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung
Dtsch Arztebl 2011; 108(39): A-2054 / B-1750 / C-1734


Mitteilungen
Die Partner der Bundesmantelverträge haben sich aufgrund von Änderung der ICD-10-GM in der Version 2011 auf eine Anpassung der Onkologie-Vereinbarung in den relevanten Punkten verständigt.
Bekanntmachungen
über die qualifizierte ambulante Versorgung
krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“
(Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13. Juli 2009,
in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits –
vereinbaren
die Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Oktober 2011
wie folgt zu ändern:
1.1 § 1 Absatz 2 Punkt d:
Streichung des ICD-Kodes D46.3.
1.2 § 1 Absatz 2 Punkt d:
Aufnahme der ICD-Kodes D46.5, D46.6, D47.4 und D47.5.
1.3 § 1 Absatz 2 Punkt e:
Streichung des ICD-Kodes D76.0.
Protokollnotiz:
Sofern vor dem 1. Oktober 2011 gemäß den oben genannten Kodes der ICD-10-GM Version 2011 (Punkt 1.2) verschlüsselt wurde, können die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen den Beschluss auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 umsetzen.
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung, das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen.
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