BERUF
Niedersachsen: Elektronische Verordnungsanalyse
Dtsch Arztebl 2011; 108(40): [67] / [67] / [67]


Um die niedersächsischen Kassenärzte besser bei der Vermeidung der Richtgrößenprüfungen im Arzneimittelbereich zu unterstützen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) für das Jahr 2011 erstmals mit den Krankenkassen sogenannte Leitsubstanzquoten für Wirkstoffe in ausgewählten Arzneimittelgruppen vereinbart, die zur Ablösung der Richtgrößenprüfung führen können. Bisher haben die KVN-Mitglieder die Verordnungsdaten per Briefpost erhalten. Seit dem 1. August 2011 sind sie im zugangsgeschützten Mitglieder-Onlineportal (www.kvn.de) abrufbar. Diese individuellen Verordnungsdaten können zusätzlich in den elf KVN-Bezirksstellen elektronisch analysiert werden.
Mit dieser Analyse erhält der Arzt Einblick in die anonymisierten Einzelverordnungsdaten, auf denen seine Verordnungsübersicht über die Einhaltung der Leitsubstanzquoten beruht. Somit kann er sich für jede Leitsubstanz die entsprechenden Verordnungen ansehen und diese nach bestimmten Kriterien sortieren. So kann er die verordneten Mengen je Monat abrufen und problematischen Entwicklungen gegensteuern. Weil die Datenanalyse in den KVN-Bezirksstellen einen zeitlichen Vorsprung von zwei bis drei Monaten zu den individuellen Informationen hat, ist der Arzt noch schneller über seine Einhaltung der Leitsubstanzquoten im Bild. Letztere beziehen sich einerseits auf den Bundesdurchschnitt, andererseits auf die Arztgruppen sowie auf das individuelle Verordnungsverhalten jedes Arztes. EB
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