Ärztliche Organisationen verständigten sich auf Einladung der Bundesärztekammer auf Kernforderungen.
Mit dem Ziel, die Ärzteschaft zusammenzuführen, war Dr. med. Frank Ulrich Montgomery im Juni als Präsident der Bundesärztekammer angetreten. Es sei nötig, sich mehr als einmal im Jahr beim Deutschen Ärztetag abzustimmen, hatte Montgomery gesagt und eine Art „kleinen Ärztetag“ jeweils im Herbst angeregt. Einen ersten Erfolg auf dem Weg zum geeinten Auftreten nach außen hat er erreicht: Am 20. Oktober beriet der Vorstand der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern von zehn ärztlichen Verbänden. Nach zweistündiger sachlicher Diskussion stand eine Resolution mit gesundheitspolitischen Forderungen, die von einer großen Mehrheit der Verbände mitgetragen wird (im Wortlaut: www.aerzteblatt.de/112257).
Initiator und Moderator: Frank Ulrich Montgomery lud ärztliche Organisationen zum Gespräch. Foto: dapd
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Erstmals unternehme eine Bundesregierung konkrete Maßnahmen, den zunehmenden Ärztemangel ernsthaft zu bekämpfen, heißt es darin zum Versorgungsstrukturgesetz. Gelobt werden „wirksame Instrumente für eine spürbare Verbesserung der ambulanten Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen“. Es sei jedoch fraglich, ob sie ausreichten. Die Etablierung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung wird im Grundsatz begrüßt, die Ausgestaltung jedoch kritisiert. Die ärztlichen Verbände und Institutionen fordern, den neuen Versorgungsbereich durch vierseitige Verträge zwischen KBV, DKG, BÄK und GKV-Spitzenverband auszugestalten, gleiche Qualifikations- und Qualitätsanforderungen zu erarbeiten und den Geltungsbereich zunächst auf seltene Erkrankungen und nachgewiesene Versorgungsdefizite einzugrenzen und ihn erst später zu erweitern. Abgerechnet werden sollten die spezialärztlichen Leistungen statt über die Krankenkassen über die Kassenärztlichen Vereinigungen – eine Forderung, die den Ausschlag dafür gegeben haben dürfte, dass Ulrich Weigeldt vom Deutschen Hausärzteverband und Dr. med. Werner Baumgärtner von Medi Deutschland zwar an dem Treffen teilnahmen, die Resolution aber nicht unterzeichneten. Einmütig appellieren die ärztlichen Organisationen an den Bundesgesundheitsminister, die GOÄ auf der Basis eines von der BÄK betriebswirtschaftlich durchkalkulierten Vorschlags zeitnah zu novellieren. Die Substitution ärztlicher Leistungen lehnen die Verbände strikt ab. Sie befürworten stattdessen arztentlastende Regelungen einer qualifizierten Delegation. Bekräftigt wird die Forderung nach einer Streichung der Arzneimittelregresse. „Der seit Jahren zu verzeichnende Machtzuwachs des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mit einer verstärkten Einflussnahme des Bundesgesundheitsministeriums auf die Arbeit der Selbstverwaltungspartner verbunden“, heißt es in der Resolution. Die Unterzeichner fordern zudem, „die Priorisierung medizinischer Leistungen öffentlich zu diskutieren.“ Diese Kernforderungen unterzeichnet haben neben BÄK und KBV die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesverband der Knappschaftsärzte, der Deutsche Ärztinnenbund, die Freie Ärzteschaft, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, der Hartmannbund, der Marburger Bund, der NAV-Virchowbund.
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