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AKTUELL

Qualitätsmanagement (QM): Umsetzung läuft

Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A-2254 / B-1902 / C-1882

Gerst, Thomas

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant derzeit keine Sanktionen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die bei der Umsetzung der Qualitätsmanagement (QM)-Richtlinie säumig sind. Mit dem Stand der QM-Umsetzung befasste sich der G-BA am 20. Oktober. Für das Jahr 2010 legte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dort die Ergebnisse einer Stichprobenüberprüfung der in den Praxen umgesetzten Maßnahmen des Qualitätsmanagements vor. Die KBV sieht damit belegt, dass sich QM bei den Vertragsärzten und -psychotherapeuten bundesweit etabliert habe; etwa die Hälfte der Befragten habe bereits mit der Weiterentwicklung des QM begonnen. Der G-BA dankte der KBV für ihre Bemühungen bei der Einführung von QM in den Praxen, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass circa 20 Prozent der Befragten das Ziel der Richtlinie noch nicht erreicht hätten. Den Kassenärztlichen Vereinigungen empfahl der G-BA, sich künftig noch verstärkt um diejenigen zu bemühen, die sich der QM-Umsetzung verweigern. TG

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