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BRIEFE

Priorisierung: Priorisierung in der Forschung

Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A-2286 / B-1927 / C-1907

Dreger, Peter

Priorisierung im Gesundheitssystem ist in der Tat längst Realität. Ein weiterer wichtiger Bereich, der mittlerweile einer gravierenden Priorisierung unterworfen ist, wäre aber noch zu ergänzen: die medizinische Forschung, speziell die Entwicklung neuer beziehungsweise die Weiterentwicklung bewährter medikamentöser Behandlungsverfahren. Pikant daran ist, dass die Priorisierung hier ganz wesentlich – wenn vielleicht auch nicht willentlich – vom Gesetzgeber verantwortet wird. Gemeint ist damit die Tatsache, dass aufgrund erheblicher Verschärfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Durchführung pharmakologischer Therapiestudien sich in den letzten Jahren vervielfacht hat. Dies hat bei der Neuzulassung von Medikamenten zweifellos seine guten Gründe, betrifft jedoch leider auch sämtliche Studien, die darauf abzielen, die Anwendung bereits zugelassener Medikamente zu optimieren, sei es auch nur, um zu beweisen, dass sich die gewünschten Behandlungsergebnisse auch mit geringerer Dosis oder Behandlungsdauer (und somit Einsparung von Kosten und Toxizität) erreichen lassen. So ist beispielsweise die in den letzten 20 Jahren erreichte deutliche Verbesserung der Therapieergebnisse beim Hodgkin-Lymphom ausschließlich durch solche (nicht pharmagesponserten) „Therapieoptimierungsstudien“ bewirkt worden. Auch für solche Studien müssen aber wegen der dramatisch gestiegenen Dokumentations- und Kontrollpflichten heutzutage Budgets von einer Million Euro aufwärts kalkuliert werden.

Das bedeutet, dass derartige Untersuchungen im akademischen Bereich kaum noch unabhängig durchgeführt werden können. Mit anderen Worten: Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen haben bei der Schwerpunktsetzung, welche Therapieverfahren am Patienten geprüft werden, nur noch einen sehr begrenzten Einfluss. Stattdessen bleibt es im Wesentlichen der pharmazeutischen Industrie, welche sich am Ende bei den Krankenkassen refinanzieren kann, vorbehalten, hier die entwicklungsstrategischen Akzente zu setzen. Dass diese nicht ausschließlich am gesellschaftlichen Wohl orientiert sein können, liegt auf der Hand.

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Diese – ökonomisch orientierte – Priorisierung der Entwicklung von Arzneimitteltherapien müsste sich doch durch unspektakuläre gesetzgeberische Maßnahmen zur Entbürokratisierung abmildern lassen . . .

Prof. Dr. med. Peter Dreger, Abteilung Innere
Medizin V, Universitätsklinikum, 69120 Heidelberg


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