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Sicherungsverwahrung: Psychiater schlagen stufenweise Lockerung vor
PP 10, Ausgabe November 2011, Seite 488


Gefährliche Straftäter sollen bessere Therapiemöglichkeiten bekommen. Gleichzeitig muss die Bevölkerung geschützt werden. Foto: dapd
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hat Empfehlungen für die Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai entschieden, dass die Gestaltung der Sicherungsverwahrung, deren nachträgliche Anordnung sowie die rückwirkende Verlängerung die Rechte der Untergebrachten verletzten. Eine Sicherungsverwahrung dürfe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder nachträglich angeordnet werden.
Das Urteil bedeutet, dass der bisherige Umgang mit gefährlichen Straftätern grundsätzlich geändert werden muss, denn es hebt den Therapieanspruch der Sicherungsverwahrten und die Chance auf Wiedereingliederung hervor. Bislang fehlen geeignete Angebote.
Die DGPPN schlägt nun ein stufenweises Behandlungs- und Lockerungskonzept vor, das von der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung in geschlossenen Einrichtungen über halboffene Übergangsstationen bis hin zur Behandlung in Nachsorgeambulanzen reicht.
Eine „Strategie des gestuften Risikomanagements“ ist nach Ansicht der Fachgesellschaft geeignet, die individuelle Resozialisierung zu fördern und zugleich die Bevölkerung ausreichend zu schützen. In einem psychiatrischen Gutachten seien zur Klärung der Anordnung und Verlängerung der Sicherungsverwahrung neben der Prognose der Gefährlichkeit auch Fragen nach den Therapiemöglichkeiten sowie der Einordnung in die unterschiedlichen Sicherungs- und Betreuungsstufen zu behandeln.
Die Empfehlung der DGPPN im Internet unter www.aerzteblatt.de/pp11488b. pb
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