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POLITIK

Private Krankenversicherung: Geringere „Fangprämien“

Dtsch Arztebl 2011; 108(45): A-2380 / B-2010 / C-1982

Clade, Harald

Der Gesetzgeber deckelt die Abschlussprovisionen.

Was die private Krankenversicherung (PKV) aus Eigeninitiative und auf der Ebene ihres Spitzenverbandes seit Jahren nicht regeln konnte, hat jetzt den Gesetzgeber veranlasst, initiativ zu werden. Konkret: Der Bundesrat hat auf wiederholtes Insistieren des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen und amtlichen Wettbewerbshüters einen Entwurf zur Begrenzung der Vermittlerprovisionen beim Vertrieb von privaten Lebens- und Krankenversicherungen eingebracht, den der Bundestag am 27. Oktober 2011 abschließend beschloss. Es ist Absicht des Verordnungsgebers, hier gravierende Fehlentwicklungen bei den ausgelobten und tatsächlich gezahlten Provisionen und Abschlussprämien zu verhindern. Maximal neun Monatsbeiträge sind ab 2012 die Obergrenze für Abschlussprovisionen bei Volltarifen.

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Treibsätze für die Tarife

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat zähneknirschend konzediert, dass allseits, auch innerhalb der Branche und auf Drängen des Marktführers, daran ein Interesse aus Gründen des Verbraucherschutzes bestand, um Übertreibungen zu vermeiden. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute war gegen eine solche Marktregulierung und will dagegen die Gerichte einschalten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen zahlen bisher bis zu 18 Monatsprämien für als Handelsvertreter tätige Versicherungsagenten. Die fest angestellten PKV-Mitarbeiter bekommen allerdings lediglich vier bis fünf Monatsbeiträge, wenn sie einen Neukunden dingfest machen können. Branchenintern ist es bisher nicht gelungen, hier ein Clearing herbeizuführen und eine Begrenzung der Abschlussprämien branchenweit verbindlich zu erreichen, um so die aus dem Ruder laufenden Abschluss- und Verwaltungskosten zu dämpfen. Die Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von branchendurchschnittlich acht bis zehn Prozent (gemessen am Beitragsaufkommen) sind denn auch ein beachtlicher Kalkulationsfaktor, der als ein Kostentreibsatz in die Jahr für Jahr steigenden Prämien eingeht. Das Reglement über die Zahlung von Provisionen und Abschlussprämien wird innerhalb der Branche als Vertriebsgeheimnis behandelt und kaum nach außen transportiert. Dennoch führten Insiderkenntnisse zu einem weitgehend abgestimmten Marktverhalten, und zwar mit der Tendenz zu immer höheren Abschlussprämien – Treibsätze für die Tarife und die hausgemachte Prämienverteuerung, die die PKV auch in Konkurrenz zu den gesetzlichen Kassen ins Hintertreffen brachte.

Der Gesetzgeber will mit der neuen Obergrenze von maximal neun Monatsbeiträgen vor allem auch reguläre Provisionszahlungen bei den sogenannten Umdeckungen drosseln oder ganz verbieten, soweit der Wechsel des privaten Krankenversicherers nicht auf Veranlassung und im Interesse des Versicherten erfolgt. Um diese Fehlentwicklungen zu unterbinden, wurde nun die Storno-Haftungszeit von einem Jahr auf 60 Monate per Gesetz ausgedehnt. Das bedeutet: Die Vermittler müssen einen Teil der Provision zurückgeben, wenn der Kunde innerhalb der ersten fünf Jahre kündigt. Auslöser sind Provisionsexzesse in der PKV. Eine solche Regelung müsste zu einer spürbaren Minderung der Abschlusskosten führen, erhofft sich die Branche insofern, als die vor allem von den Versicherungsmaklern und –vermittlern bisher lebhaft betriebene Praxis der Umdeckungen überhandnahm.

Mit der gesetzlichen Deckelung der Provisionshöhe und einer Begrenzung auf neun Monatsbeiträge für Krankenpolicen bei Neuabschlüssen kann sich der PKV-Verband allerdings noch nicht ganz anfreunden. Der Verband fordert: „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Regulierung der Provision keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfaltet. Die Regelungen müssen im Hinblick auf die verschiedenen Vertriebswege wettbewerbsneutral sein.“

PKV-Verband fordert Aufschub

So sehr die Privatassekuranz darauf baut, dass mit Hilfe der gesetzlichen Deckelungsregelung eine Kostenentlastung bei den Tarifen entstehen könnte, so nachdrücklich fordert der PKV-Verband Zeit, um sich auf die neue gesetzliche Situation einstellen zu können. Schließlich griffen solche Regelungen in bestehende, oftmals lebenslang laufende Verträge ein und forderten eine wohlüberlegte Aktualisierung. Auch sei eine Vielzahl von Vermittlungsvereinbarungen und Maklerverträgen dadurch betroffen. Weil die Abschlusskosten nach der Kalkulationsverordnung zu den maßgeblichen Größen für die Beitragskalkulation zählten, müssen bis zum Jahresende auch die Beiträge neu kalkuliert werden.

Die PKV steht vor einer weiteren Pflichtaufgabe: die Umsetzung des sogenannten Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2010. Danach muss die PKV die Tarife und Prämiengestaltung für Männer und Frauen bis 2012 gleichschalten. Eine handwerklich saubere und versicherungsmathematisch ausgewogene Umsetzung der neuen Regeln hält der PKV-Verband für frühestens zum Dezember 2012 für realisierbar.

Dr. rer. pol. Harald Clade


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