In einer Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes hat der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg, www.bvitg.de) mehr Mitsprache vor allem hinsichtlich der Regelungen zur Telemedizin und zur Standardisierung des Datenaustausches gefordert.
Grundsätzlich seien die Vorschläge für eine bessere Verzahnung der Sektoren und zur Förderung einer sektorenverbindenden Versorgung zu begrüßen. Ein Ausbau der telemedizinischen Versorgung als ein Instrument hierzu erfordere eine sichere, verlässliche und flächendeckende Telematikinfrastruktur. „Der Gesetzgeber sollte dafür Sorge tragen, dass die Telematikinfrastruktur umgehend verbindlich aufgebaut wird und Klarheit über die Anwendungen besteht“, heißt es in dem Papier.
Telemedizin erfordert eine sichere Telematikinfrastruktur. Foto: iStockphoto
Der Bundesverband fordert, die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagene „Alternative 2012“ zu unterstützen. Diese sieht eine beschleunigte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten vor. Weitere Anwendungen müssten zeitnah verbindlich eingeführt werden, wie etwa die elektronische Patienten- und die Fallakte. Telemedizinische Versorgungskonzepte seien gezielt finanziell zu fördern. Die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs im Hinblick auf telemedizinisch erbrachte ärztliche Leistungen sei „dringend geboten“.
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Auch zur aktuellen Schnittstellendiskussion bezieht der bvitg Stellung: Die Forderung des Bundesrats nach einer Verpflichtung der Hersteller von Praxissoftware zur Umsetzung einer einheitlichen Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sei „nicht zielführend“. Ein Industriestandard für den Datenaustausch sei der Vorgabe einer Schnittstelle durch Körperschaften des öffentlichen Rechts vorzuziehen.
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