BRIEFE
Kommentar: Korrekturbedürftig
Dtsch Arztebl 2011; 108(48): A-2609 / B-2180 / C-2152


Endlich mal ein kritischer Artikel zu den Arzneimittelregressen und den verheerenden Auswirkungen auf die Betroffenen. Hier geschieht haarsträubendes Unrecht und ließe sich nur durch eine grundlegende Reform der ambulanten Arzneiversorgung beseitigen. Gesundheitsminister Bahr hat das doch irgendwo angekündigt. Wahlversprechen? Nach eigener schlechter Erfahrung sollte sich eine Reform aber nicht auf die Arzneimittelregresse beschränken. Das Regressrecht ist insgesamt korrekturbedürftig. Wer weiß schon, dass man mit seiner Unterschrift unter die Sammelerklärung für alle Fehler bei der Abrechnung und der Vertragsgestaltung in Praxiskooperationen bis an sein Lebensende mit seinem gesamten Vermögen und der Altersversorgung haftet? Selbst dann, wenn der KV kein Schaden entsteht und Fachjuristen fehlerhafte Verträge empfehlen, die der Laie gar nicht erkennen kann? Es können jahrelange Praxisumsätze zurückgefordert werden, und der Weg bis zum wenig Verständnis zeigenden Bundessozialgericht ist ebenfalls lang (zehn Jahre) . . .
Dr. med. Peter-H. Pöhls, 29643 Neuenkirchen
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