BRIEFE
Kommentar: Mittel der Wahl
Dtsch Arztebl 2011; 108(48): A-2609 / B-2180 / C-2152

Aus meiner persönlichen Erfahrung als Landärztin und den Erfahrungen anderer Kollegen kann ich nicht bestätigen, „die Einhaltung von Richtgrößen zwinge automatisch zur Arzneimittelverordnung zweiter, dritter oder vierter Wahl“. Ein möglicher Zusammenhang für verschobene „Mehrausgaben“ durch „vermehrte Krankenhauseinweisungen“ entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage!
Gründe für arzneimittelinduzierte stationäre Einweisungen sind häufig die Polypharmazie mit dadurch bedingten komplexen Interaktionen.
Ein älterer multimorbider Patient mit Polypharmazie treibt die Fallkosten hoch – vernünftig ist das aber nicht!
Rationale Pharmakotherapie, welche validierte „Mittel der Wahl“ empfiehlt, führt nicht nur zu mehr Patientensicherheit, sondern ist zugleich ökonomischer und gewährleistet die Versorgung chronisch Kranker mit notwendigen Medikamenten durch das solidarisch finanzierte Kassensystem. Der indikations- und leitliniengerechte Einsatz innovativer Arzneimittel ist gut zu dokumentieren, wird aber normalerweise in den Praxisbesonderheiten der Richtgrößenprüfung berücksichtigt.
Ein vernünftig angewandtes Verordnungskonzept schützt effektiv vor der Regresspflichtigkeit!
Die Tatsache, dass ein mehrjährig laufendes Regressverfahren die Mehrheit der betreffenden Ärzte neben ihrer Praxistätigkeit – einem Mobbing vergleichbar – belasten kann, ist nachvollziehbar und sehr schade. Daher wurde von politischer Seite der Akzent auf Beratung anstelle von Regress neu gesetzt.
Das alternative Konzept von ABDA und KBV muss erst noch den Beweis antreten, wirklich besser und gerechter zu sein! . . .
Dr. med. Franziska Kamp, 79348 Freiamt
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