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MEDIZIN: Diskussion

Präzisierungen

Clarifications

Dtsch Arztebl Int 2011; 108(49): 836; DOI: 10.3238/arztebl.2011.0836a

Leidel, Jan

Die Ständige Impfkommission (STIKO) begrüßt, dass die Autoren auf Impflücken und Impferfordernisse bei Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) aufmerksam machen, insbesondere wenn diese eine immunsuppressive Therapie erhalten. Gerade bei immunsupprimierten Patienten unterbleiben zu häufig gerade dann besonders wichtige Schutzimpfungen. Allerdings könnten bei flüchtigem Lesen Missverständnisse hinsichtlich der von der STIKO ausgesprochenen Empfehlungen auftreten. Daher legt die STIKO Wert auf folgende Präzisierungen:

  • Tabelle 1 des Beitrags könnte den Eindruck vermitteln, die STIKO habe explizit für Patienten mit CED generelle Impfempfehlungen ausgesprochen. Dies trifft so nicht zu.
  • Bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B weisen die Autoren richtigerweise darauf hin, dass die Impfempfehlung sich in diesem Zusammenhang auf Patienten mit Erkrankungen der Leber beziehungsweise Erkrankungen mit Leberbeteiligung bezieht, was bei einer CED sicher der Fall sein kann, aber nicht immer sein muss.
  • Nach den zitierten Empfehlungen der STIKO (Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts 30/2010) stellen für die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken zum einen angeborene oder erworbene Immundefekte (also zum Beispiel eine pharmakologische Immunsuppression), zum anderen eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung wegen eines Grundleidens eine Indikation dar. In der nicht abschließenden Liste beispielhaft aufgezählter Grundkrankheiten ist die CED nicht erwähnt. Es bedarf also jeweils einer ärztlichen Einschätzung, ob eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung vorliegt.
  • Die Anführung der Impfungen gegen Meningokokken und Hämophilus influenzae Typ b (Hib) bei pharmakologischer Immunsuppression geht über die Empfehlungen der STIKO hinaus. Zwar werden diese Impfungen in den zitierten „Hinweisen zu Impfungen für Patienten mit Immundefizient“ in Analogie zur (Konjugat-)Impfung gegen Pneumokokken als „indiziert“ bezeichnet. Allerdings wird ausdrücklich auf die unzureichende Datenlage und die vorhandenen Zulassungsbeschränkungen hingewiesen. Hier könnte der unzutreffende Eindruck entstehen, es handele sich bei diesen Hinweisen um formale Empfehlungen der STIKO.

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0836a

Dr. med. Jan Leidel

Ständige Impfkommission, Berlin
jleidel@t-online.de

1.
Teich N, Klugmann T, Tiedemann A, et al.: Vaccination coverage in immunosuppressed patients—results of a regional health services research study. Dtsch Arztebl Int 2011; 108(7): 105–11. VOLLTEXT

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