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Bundesfreiwilligendienst: Auch „Bufdis“ bekommen künftig Kindergeld
Dtsch Arztebl 2011; 108(49): A-2630 / B-2198 / C-2170

Junge Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Krankenhäusern oder sozialen Einrichtungen absolvieren, haben Anspruch auf Kindergeld. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Durch die Änderung des Kindergeldgesetzes ist es nun für junge Menschen nicht mehr günstiger, ein freiwilliges soziales Jahr mit Kindergeldanspruch zu absolvieren.

In den Kliniken fehlen die Zivis. Das Interesse am neuen Bundesfreiwilligendienst ist eher gering. Foto: dapd
Hanno Schäfer, Pressereferent beim Bundesfamilienministerium, erklärte auf Anfrage, es sei intern schon lange klar gewesen, dass der Kindergeldanspruch den Bundesfreiwilligen gewährt werden soll. Dass Bundestag und Bundesrat erst nach der Einführung des BFD über die Änderung des Kindergeldgesetzes entschieden hätten, sei den ungleich schnell verlaufenden Gesetzgebungsprozessen geschuldet.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Juli in Kraft trat, wurde die Pflicht zum Zivildienst ausgesetzt. 12 107 Zivildienstleistende (Zivis) waren 2010 nach offiziellen Angaben in Krankenhäusern tätig – 7 634 in der Pflegehilfe und in den Betreuungsdiensten. Für Ersatz sollten diejenigen sorgen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten („Bufdis“). Dieser Dienst richtet sich im Grunde an alle Bürger, die ihre Pflichtschulzeit beendet haben – also auch an ältere Menschen. jp
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