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Schwangerschaftsvorsorge: Immunitätsdiagnostik lückenhaft
Dtsch Arztebl 2011; 108(49): A-2630 / B-2198 / C-2170

Die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland hat Lücken, die auch durch das Versorgungsstrukturgesetz nicht geschlossen werden. Darauf hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hingewiesen. Auf zahlreiche Untersuchungen, die im Ausland zur Schwangerschaftsvorsorge gehörten, hätten Schwangere hierzulande keinen Anspruch, beklagte der VDGH-Vorstandsvorsitzende Matthias Borst Ende November in Berlin. Dazu zählten Immunitätstests auf Toxoplasmose oder Zytomegalie.

Das Screening auf Toxoplasmose ist bei Schwangeren in Deutschland bisher nicht obligatorisch. Foto: dapd
Borst fordert eine regelmäßige Überprüfung der Mutterschaftsrichtlinien. Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss solle sich den Empfehlungen von Fachverbänden oder des Robert-Koch-Institutes nicht verschließen, die sich für ein obligatorisches Toxoplasmose-Screening einsetzten. Etwa 1 000 Neuerkrankungen von Neugeborenen könnten so vermieden werden, was im Endeffekt auch zu deutlichen Einsparungen führe. Daher solle das Screening zumindest in die „Erprobungsregelung“ des Versorgungsstrukturgesetzes aufgenommen werden.
„Wer Risiken erkennen will, muss auch investieren“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte, Dr. med. Klaus König. Die Frauenärzte hätten schon viel in der Schwangerschaftsvorsorge erreicht, indem sie unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung individuelle Gesundheitsleistungen anböten. Dies ist jedoch nach seiner Ansicht nicht der richtige Weg. ER
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