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EDITORIAL

Versorgungsstrukturgesetz: Warten auf Bahr

PP 10, Ausgabe Dezember 2011, Seite 533

Bühring, Petra

Offenbach ist nicht schön. Aber die hessische Stadt, in der Mitte November der 19. Deutsche Psychotherapeutentag tagte, hat den Vorzug, nahe bei Frankfurt am Main zu liegen. Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammern kamen daher in die seltene Gunst eines Bundesgesundheitsministerbesuches. In Frankfurt fand nämlich zeitgleich der FDP-Bundesparteitag statt, den Daniel Bahr kurz verließ, um bei den Psychotherapeuten sein zu können. Zuvor hatte man lange auf Bahr gewartet und zugleich gehofft, dass „er uns etwas mitbringen wird“, wie Monika Konitzer, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, sagte.

Nachdem Bahr einen umfangreichen allgemeinen Überblick über die Gesundheitspolitik der bürgerlich-liberalen Bundesregierung gegeben hatte, betonte er erwartungsgemäß, dass ihm die psychotherapeutische Versorgung der Menschen wichtig sei. Die Reform der Bedarfsplanung, die das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) vorsieht, solle sich in kürzeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz niederschlagen, insbesondere für psychisch Kranke in ländlichen Regionen, wo die Wartezeiten besonders lang seien, sagte Bahr. Der Grund dafür liegt in einem Verhältnis von 4,3 Psychotherapeuten je 100 000 Einwohner, die laut Bedarfsplanung ausreichen sollen. In Städten dürfen sich immerhin 39 Therapeuten je 100 000 Einwohner niederlassen. Ändern will der Bundesgesundheitsminister dies, indem die Versorgung künftig dezentral in den Regionen gesteuert werden soll. „Ihre Unzufriedenheit mit den Verhältniszahlen kann ich verstehen. Wir brauchen eine zielgenauere Bedarfsplanung“, sagte er. Der Gemeinsame Bundesausschuss werde ab dem kommenden Jahr beauftragt, die Verhältniszahlen neu zu berechnen und dabei die Planungsbereiche ohne Bindung an Stadt- und Landkreise neu festzulegen. Dabei sollen die Kriterien Demografie, Sozialstruktur und Morbidität berücksichtigt werden. Ein Vorkaufsrecht von Praxen in überversorgten Gebieten wird den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingeräumt. In der Psychotherapie gelten die meisten Gebiete als überversorgt.

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Falls die Delegierten gehofft hatten, dass der Minister für psychotherapeutische Praxen vielleicht eine Ausnahmeregelung präsentieren würde, weil hier die Bedarfsplanung wenig mit der tatsächlichen Versorgung zu tun hat, dann wurden sie enttäuscht. Bahr räumte allerdings ein, dass „die alte Bedarfsplanung nicht mit dem neuen Vorkaufsrecht kombiniert wird“. Erst wenn die Verhältniszahlen Anfang 2013 neu berechnet worden seien, dürften die KVen Praxen aufkaufen. Dies hat der Bundestag Anfang Dezember mit dem VStG schließlich auch beschlossen. Ein kleiner Aufschub also, und möglicherweise werden weniger Praxen von einem Aufkauf betroffen sein als bisher befürchtet. Doch darf es eigentlich nicht darum gehen, den weitestgehenden Erhalt des Status quo als Erfolg zu werten. Mehr statt weniger Praxissitze sind erforderlich, um die Wartezeiten in der Psychotherapie zu verringern. Viele junge Psychotherapeuten, die zurzeit in Privatpraxen auch im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten, warten auf eine KV-Zulassung. Hoffnungen, dass sich daran etwas ändert, hat der Bundesgesundheitsminister nicht geweckt.


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