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BRIEFE

Bundeswehrreform: Qualifizierte Ärzte in Uniform fehlen

Dtsch Arztebl 2011; 108(50): A-2723 / B-2267 / C-2239

Kumpe, Klaus T.

Im Artikel wird unter anderem der bereits seit längerem beklagte Mangel an circa 340 Ärzten in der Bundeswehr dargestellt . . .

Dem Sanitätsdienst der Bundeswehr fehlen qualifizierte Ärzte in Uniform, die sowohl im besonderen Auslandseinsatz als auch in Deutschland Soldaten medizinisch begutachten und im Erkrankungsfall ärztlich versorgen.

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Seit dem 1. Januar 2011 werden in den Kreiswehrersatzämtern keine Musterungsuntersuchungen für wehrpflichtige junge Männer mehr durchgeführt. Mehrere Hundert beamtete und angestellte Ärzte der Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet haben somit den weitaus größten Teil ihrer originären Aufgaben verloren.

Der Bedarf der Bundeswehr an Ärzten berechnet sich zu weiten Teilen aus dem Bedarf der in Auslandseinsätzen benötigten Sanitätsoffiziere, so dass es sicher sinnvoll ist, die beamteten und angestellten Ärzte nicht auf Soldatenstellen zu versetzen, da sie nicht ohne Weiteres zu Auslandseinsätzen herangezogen werden können; die Belastungen der uniformierten Ärzte der Bundeswehr durch Auslandseinsätze würde sich durch ein solches Vorgehen weiter erhöhen und den im Artikel beschriebenen Mangel nicht abstellen.

Dass die Ärzte der Kreiswehrersatzämter aber nur in ganz vereinzelten Fällen in den Standorten der Bundeswehr zur truppenärztlichen Versorgung herangezogen werden, in denen Dienstposten von Sanitätsoffizieren unbesetzt sind oder lange Vakanzen aufgrund von Auslandseinsätzen oder auch durch Schwangerschafts- und Mutterschutzurlaub oder Erziehungs-/Elternzeiten existieren, wird offensichtlich damit begründet, dass die Musterungsärzte aufgrund ihrer Musterungstätigkeit nicht mehr zur therapeutischen und kurativen Tätigkeit qualifiziert seien. Dieses Argument muss sicher im Einzelfall geprüft werden; eine Qualifizierungslücke hätte bei vorliegendem Willen und Erkennen des Ärztemangels in der Bundeswehr durch die Wehrverwaltung innerhalb der ersten elf Monate dieses Jahres durch Qualifizierungsmaßnahmen abgestellt werden können. Stattdessen wurden und werden diese Ärzte, die aus dem Verteidigungshaushalt besoldet werden, zum Teil an Institutionen und Behörden anderer Ressorts oder an Landes- und Kommunalverwaltungen abgestellt.

Dr. med. Klaus T. Kumpe, 73450 Neresheim


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