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Betäubungsmittelrezepte: Im Internet: Infos zur Fehlervermeidung
Dtsch Arztebl 2011; 108(51-52): A-2747 / B-2291 / C-2259


Eine praktische Anleitung zum Ausfüllen von Betäubungsmittelrezepten finden Ärzte jetzt auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darauf hat die Bundesopiumstelle hingewiesen. Die Webseite bietet zudem Antworten auf häufige Fragen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz.
Hintergrund ist, dass einzelne Krankenkassen in den vergangenen Monaten Betäubungsmittelverordnungen retaxiert haben, weil die obligatorische Gebrauchsanweisung auf den Rezepten entweder fehlerhaft war oder fehlte, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Denn die BtMVV sieht als Pflichtangabe auf dem Betäubungsmittelrezept eine Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe vor. Für den Fall, dass dem Patienten stattdessen eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, muss der Vermerk lauten: „Gemäß schriftlicher Anweisung“.
Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben darauf reagiert und die Anforderungen an die Verordnungssoftware überarbeitet. Künftig sollen Ärzte über die Praxissoftware die Angabe „Gemäß schriftlicher Anweisung“ direkt auf die Betäubungsmittelrezepte drucken können, um abweichende Formulierungen zu vermeiden.
Bei der Retaxierung werden der Apotheke die Kosten für das verschriebene und durch die Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht oder nur teilweise erstattet. agr
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