AKTUELL
Hilfsmittel: Bessere Versorgung mit Hörhilfen
Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-6 / B-6 / C-6


Die GKV soll die Kosten für Hörgeräte nach dem Stand der Medizintechnik übernehmen. Foto: dpa
Mit der Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst und Unklarheiten bezüglich des technisch erforderlichen Standards der Hörhilfen ausgeräumt.
Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen, und zwar im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit dem maximalen Hörvermögen eines gesunden Menschen. Dabei soll – soweit möglich – ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden. Zugrunde liegt unter anderem ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R), mit welchem die Zielsetzung, die eine Hörhilfe im Rahmen des Leistungsanspruchs gewährleisten muss, klargestellt wurde.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext ist auf der Website des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht. EB
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