Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) dürfen nicht allein deshalb steigen, weil die Versicherten älter werden. Vielmehr soll die alterungsbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt werden. So steht es im Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10 a Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz. Das Blatt wird seit 2010 vor Abschluss eines PKV-Vertrages an jeden Interessenten ausgehändigt.
Dennoch sind es wieder einmal vor allem die älteren PKV-Versicherten, deren Prämien zu Jahresbeginn deutlich „angepasst“ wurden – nach oben, versteht sich. Die Älteren sind unter anderem deshalb die Dummen, weil die Unternehmen immer wieder Tarife schließen, die sie vor längerer Zeit aufgelegt haben. Junge, gesunde Neukunden werden hier also gar nicht mehr aufgenommen. Diese Klientel locken die Versicherer lieber in neue Billigtarife. Angesprochen sind dabei besonders junge Selbstständige. Dadurch vergreisen aber die alten Tarife. Und offensichtlich reichen die Alterungsrückstellungen nicht aus, um die Tarifsteigerungen moderat zu halten, wenn die jungen Gesunden fehlen. Das Versprechen bei Vertragsabschluss wird zur Makulatur.
Vor diesem Hintergrund ist es eine gute Nachricht, dass die beiden großen Anbieter DKV und Central angekündigt haben, keine billigen Einsteigertarife mehr anzubieten. Ausschlaggebend hierfür ist aber wohl nicht das schlechte Gewissen gegenüber den Bestandskunden. Vielmehr rechnet sich das Geschäft mit den Billigtarifen nicht: Einerseits sind die Tarife zu knapp kalkuliert (selbst ein abgespeckter Krankenversicherungsschutz ist für unter 100 Euro monatlich einfach nicht darstellbar), anderseits zahlen viele Kunden ihre Beiträge nicht (was bei der Zielgruppe nicht wirklich verwundert). Säumigen Zahlern darf aber seit 2007 nicht mehr gekündigt werden. Ende Juni gab es 142 800 Nichtzahler in der PKV. Andere Versicherer haben die Neugeschäftsbeiträge in den unterklassigen Tarifen zu Jahresbeginn um bis zu 20 Prozent erhöht.
Hausgemacht ist auch das Problem der Provisionen. Bis zu 18 Monatsbeiträge überweisen die Krankenversicherer an externe Makler, wenn diese ihnen einen Neukunden in der Vollversicherung vermitteln. Die Abschlussaufwendungen in der PKV summierten sich 2010 auf 2,65 Milliarden Euro. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen waren mit 5,24 Milliarden Euro gerade einmal doppelt so hoch. Dass der Gesetzgeber die Obergrenze für Abschlussprovisionen zum 1. April auf neun Monatsprämien begrenzt, ist deshalb die zweite gute Nachricht für PKV-Versicherte. Auch kann sich der Makler künftig erst nach fünf Jahren sicher sein, die volle Provision zu erhalten. Kündigt der Versicherte früher, muss er Geld zurückzahlen. Klienten nach kurzer Zeit erneut zum Anbieterwechsel zu drängen, wird dadurch unattraktiv. Bislang beträgt die Stornohaftung bei den meisten Versicherern zwei Jahre.

Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
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