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Neonatologie: Gericht entscheidet gegen Mindestmengen
Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-5 / B-5 / C-5

Im Januar 2011 hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren vorerst die Erhöhung der Mindestmengen in der Frühgeborenenversorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestoppt. Nun urteilte das Gericht am 21. Dezember im eigentlichen Hauptsacheverfahren erwartungsgemäß wiederum zugunsten der 41 Krankenhäuser, die gegen die Erhöhung der Mindestmenge von 14 auf 30 Fälle im Jahr geklagt hatten (Az.: L 7 KA 64/10 KL).
Zur Begründung erläuterte der Vorsitzende Richter, dass die vom Gesetz geforderte „besondere“ Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge nicht hinreichend belegt sei. Nach einem IQWiG-Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vom August 2008 seien keine kausalen Zusammenhänge zwischen Leistungsmengen und Leistungsqualität bei der Versorgung Frühgeborener nachweisbar. Unabhängig davon sei der Bezug der Mindestmenge zur Gruppe der Frühgeborenen unter 1 250 Gramm willkürlich; nicht nachvollziehbar sei, warum der G-BA nämlich gleichzeitig jegliche Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht zwischen 1 250 und 1 500 Gramm aufgegeben habe.

Frühgeborene: Gericht sieht keinen klaren Beleg für eine bessere Versorgung aufgrund hoher Fallzahlen. Foto: dpa
Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, kündigte an, dass man nun durch das Bundessozialgericht eine abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeiführen wolle. „Der G-BA braucht hier eine grundsätzliche Klärung, um seinen gesetzlichen Auftrag hinsichtlich der Festlegung von Mindestbehandlungsfallzahlen zum Zwecke der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung künftig ausführen zu können“, so Hess.
Der Vorsitzende der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. med. Günther Jonitz, begrüßte hingegen das LSG-Urteil. „Das Gericht hat recht mit dieser Entscheidung. Es gibt keine hinreichende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahlwerte“, betonte der Präsident der Ärztekammer Berlin. Der G-BA sollte sich stattdessen um eine verbesserte Qualitätsdarlegung an den Kliniken bemühen. TG
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