POLITIK
Gemeinsamer Bundesausschuss: Neuer Vorsitzender und neue Regeln
Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-7 / B-7 / C-7


Der neue unparteiische Vorsitzende des G-BA scheint auserkoren. Künftig wird wieder unterschiedlich nach Leistungssektoren abgestimmt. Einfache Mehrheiten reichen nicht mehr für einen sektorenübergreifenden Leistungsausschluss aus.

Foto: G-BA
Eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Personalentscheidungen steht in den nächsten Tagen an. Bis zum 15. Januar müssen die Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Bundesgesundheitsminister mitteilen, wen sie ab dem 1. Juli 2012 als Nachfolger des amtierenden unparteiischen Vorsitzenden Dr. jur. Rainer Hess und der weiteren unparteiischen Mitglieder vorschlagen.

Josef Hecken, von 2004–2008 Gesundheitsminister im Saarland, von 2008–2009 Präsident des Bundesversicherungsamtes, seitdem Staatssekretär in Berlin. Foto: dpa
Derzeit spricht alles dafür, dass der Jurist Josef Hecken, derzeit Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, als gemeinsamer Kandidat der Trägerorganisationen den Posten des G-BA-Vorsitzenden besetzen wird. Am 19. Dezember beschloss der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands, bei dem absprachegemäß ein erstes Vorschlagsrecht für diesen Spitzenjob lag, Hecken als Kandidaten für den G-BA-Vorsitz ins Rennen zu schicken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatten zuvor bereits signalisiert, dass sie Hecken akzeptieren würden. Angeblich hatte aber Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich im Oktober 2011 nach ersten Vorsondierungen deutlich gemacht, dass Hecken unentbehrlich sei und für den G-BA-Posten nicht infrage käme.
Gesetz beschränkt Auswahl
Die überaus schwierige Suche nach einem von allen G-BA-Trägerorganisationen akzeptierten Kandidaten bewirkte offenbar einen Meinungswechsel. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands zeigte sich erfreut, „dass Herr Hecken nun doch – entgegen früherer Äußerungen – für dieses bedeutende Amt in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht und damit ein erfahrener und qualifizierter Kandidat gefunden werden konnte, der auch die nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz geänderten Voraussetzungen erfüllt“.
Letzteres ist kein leichtes Unterfangen; denn nach dem ab Januar 2012 geltenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz dürfen als unparteiische Mitglieder im G-BA nur solche Personen benannt werden, die im Jahr zuvor nicht bei den Trägerorganisationen, bei deren Mitgliedern oder in einem Krankenhaus beschäftigt oder selbst als Vertragsarzt, -zahnarzt oder -psychotherapeut tätig waren. Das schränkt den Kreis möglicher Kandidaten deutlich ein und zeugt von wenig Vertrauen der Politik in die Handlungskompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung. Profitieren von dieser Neuregelung könnte allerdings die Bundesärztekammer (BÄK), die im vergangenen Jahr mit ihren Ansprüchen auf eine stimmberechtigte Mitgliedschaft im G-BA scheiterte. Bewerber aus ihrem Umfeld fallen nicht unter die neu auferlegten Restriktionen, ein Vorteil für die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin, Dr. med. Regina Klakow-Franck, die als weiteres unabhängiges Mitglied neben dem bisherigen Amtsinhaber, Prof. Dr. jur. Harald Deisler, im Gespräch ist.
Ab Februar 2012 ist auch die Beschlussfassung im G-BA neu geregelt. Künftig werden bei Beschlüssen, die allein einen der Leistungssektoren wesentlich betreffen, alle fünf Stimmen der Leistungserbringerseite auf die jeweils betroffene Organisation übertragen. Dies soll einen besseren Arbeitsablauf ermöglichen. Ein mehr als einen Sektor betreffender Ausschluss einer Leistung aus dem GKV-Leistungskatalog wird zudem erschwert. Statt bisher sieben, sind dafür künftig neun der insgesamt 13 Stimmen im G-BA-Spitzengremium nötig.
Thomas Gerst
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