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BRIEFE

Patientenrechte: Den Nagel auf den Kopf getroffen

Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-32 / B-28 / C-28

Heilberger, Peter

Der von Herrn Osterloh verfasste Artikel über die geplante Änderung der Patientenrechtegesetze trifft den Nagel auf den Kopf. Es ist wohltuend, von Redakteuren des DÄ eine klare Positionierung gegen derart sinnlose Gesetze lesen zu dürfen.

Ich möchte hier zwei sicherlich nicht realitätsferne Beispiele aus dem täglichen Umgang mit unseren Patienten beisteuern.

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Situation eins –

Magenperforation mit akutem Abdomen im Jahr 1986 (Beginn meiner Facharztausbildung).

Chirurg: „Ihre starken Bauchschmerzen kommen von einem Loch im Magen. Dieses Loch sollten wir so bald wie möglich zunähen.“

Patient: „Dann machen Sie’s doch!“

Patient wird sofort operiert, das perforierte Loch im Magen wird zugenäht. Patient verlässt eine Woche später glücklich die Klinik und bedankt sich bei Schwestern und Ärzten.

Situation zwei –

Magenperforation im Jahr 2011.

Chirurg: „Ihre starken Bauchschmerzen kommen von einem Loch im Magen. Dieses Loch sollten wir so bald wie möglich zunähen.“

Patient: „Das kommt mir alles etwas zu schnell. Ich möchte erst noch mit meinen Hausärzten, meinen Fachärzten und meinen Familienmitgliedern sprechen. Auch meine Krankenversicherung möchte ich noch anrufen, ob sie die Kosten überhaupt übernimmt. Hier gibt es ja sicherlich auch noch andere Methoden. Vielleicht kann man das Loch auch ambulant zunähen. Ich gehe lieber wieder nach Hause und melde mich.“

Patient fährt nach Hause, setzt sich an seinen Computer und googelt drei Stunden über Magenperforationen. Den Besuch bei seinen Ärzten, Familienangehörigen und Anwälten am nächsten Tag kann er nicht mehr durchführen, da er nachts an den Folgen der Magenperforation stirbt.

Die Angehörigen nehmen natürlich sofort mit dem Patientenvertreter des zuständigen Landes, dem Replacement der zuständigen Krankenkasse, mit ihrem Anwalt für Medizinrecht und mit der Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer Kontakt auf.

„Hier ist ja wohl etwas schiefgelaufen. Hier war sicherlich die Aufklärung über die erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend.“

Der MDK der zuständigen Krankenkasse und der Gutachter der verantwortlichen Schlichtungsstelle können sich der Ansicht der Angehörigen nicht entziehen.

Da das Gespräch nicht ordentlich dokumentiert wurde, ist sicherlich davon auszugehen, dass die Indikation für den sofortigen operativen Eingriff nicht ordnungsgemäß erfolgte. Dem Chirurgen wird eine außergerichtliche Einigung mit einer lebenslangen Leibrente für sämtliche Angehörigen empfohlen. Zwei Wochen später erfolgt dann die Entlassung des Chirurgen durch den Verwaltungsleiter der betroffenen Klinik.

So überspitzt meine Darstellung sein mag, im täglichen Arbeitsbetrieb sind wir von derartigen Verhaltensmustern nicht mehr weit entfernt. Schuld daran tragen jedoch nicht unsere Patienten, sondern Gesundheitspolitiker und Akteure der großen Krankenkassen, die keine Möglichkeit ungenutzt lassen, das Vertrauensverhältnis zwischen uns Ärzten und unseren Patienten tiefgreifend und dauerhaft zu stören . . .

Die geplante Änderung der Patientenrechtegesetze wird lediglich dazu führen, dass das Vertrauen zwischen Arzt und Patient weiter sinkt. Aufgrund der zunehmenden gegen uns Ärzte gerichteten juristischen Verfahren wegen angeblichen Behandlungsfehlern werden die Haftpflichtprämien, insbesondere in den operativen Fächern, um ein Vielfaches ansteigen.

Die Risikobereitschaft von uns Ärzten zur Durchführung von etwas riskanteren operativen Verfahren in schwierigen Situationen (Rezidiveingriffe, riskante und technisch aufwendige operative Verfahren) wird per Einweisung auf die stationär tätigen Kollegen abgedrückt werden. Auf die wesentlichen klinischen Instinkte reduzierte diagnostische Maßnahmen ohne Einsatz technisch aufwendiger Verfahren (NMR, Spiral-CT etc.) werden nicht mehr durchführbar sein, da nur ausschweifende Befundung und Dokumentation die Gier nach Dokumenten und Ausschlussdiagnosen befriedigen werden . . .

Dr. med. Peter Heilberger, 90441 Nürnberg


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advokatus diaboli
am Montag, 9. Januar 2012, 19:00

Patientenrechtegesetz unumgänglich!

“Was wäre den Passagieren der Titanic lieber gewesen? Ein Passagierrechtegesetz oder ein guter Kapitän?”, so Günther Jonitz auf dem 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin und allein durch diesen an Zynismus kaum zu überbietenden Hinweis wird deutlich, dass die politisch Verantwortlichen sich von den markigen Sprüchen aus der Ärzteschaft sich nicht beeindrucken lassen sollten. Hier ist Expertenrat gefragt und auch wenn es der verfassten Ärzteschaft nicht so recht in das von ihr selbst so verklärte Berufsbild passt, so wird es entscheidend darauf ankommen, die unbestreitbaren Vorzüge eines künftigen Patientenrechtegesetzes in den Vordergrund zu rücken. Transparenz und Rechtssicherheit für alle Akteure ist das Gebot der Stunde und nicht zuletzt eine positivrechtliche Verankerung der Patientenautonomie, die nach wie vor viel zu häufig durch den neopaternalistischen Fürsorgeanspruch überlagert wird. Freilich – die Stimmungsmache gegen ein Patientenrechtegesetz ist ein Beleg dafür, dass gerade die Ärztefunktionäre ein erhebliches Problem damit haben, dass die Patienten im aufgeklärten 21. Jahrhundert mehr denn je davon entfernt sind, sich einzig darauf zu verlassen, was ihnen die „Halbgötter in Weiß“ als Segnungen in Aussicht stellen. Es muss zur besonderen Nachdenklichkeit führen, dass immer dann, wenn die Rechte und erst recht die Autonomie der Patienten gestärkt werden sollen, die Ärzteschaft Front macht. Die unsägliche Debatten um die Patientenverfügung und die ärztliche Suizidassistenz belegen einen ethischen Neopaternalismus, der vorrangig darin besteht, dass Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten schlicht zu marginalisieren. Sofern also hier der parlamentarische Gesetzgeber tätig werden will, ist dieses nachhaltig zu begrüßen, zumal die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften gerade in diesem Punkte ihrer scheinbar im „Allgemeinwohl“ liegende Aufgabe nicht nachkommen!

Problematisch aus der Sicht der Ärzteschaft muss vielmehr sein, dass das Vertrauen in den „Kapitän“ erschüttert ist und der mündige Patient mehr als es den Ärzten vielleicht lieb ist, die von ihm gewünschte Heilbehandlung „gelegentlich“ auch als Dienstleistung begreift und nicht als Akt einer hohen Kunst, der gelegentlich eine „heilige Indikation“ zugrunde liegt, für die in letzter Zeit vermehrt in ethischen Hochdiskursen geworben wird.