Stationäre Aufenthalte
wegen
psychischer
Erkrankungen haben
zugenommen. Foto: dapd
Einen Integrationsvertrag zur besseren Versorgung von chronisch psychisch kranken Patienten haben die AOK Nordost und die Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbH (PIBB) abgeschlossen. „Mein AOK-Gesundheitsnetz – seelische Gesundheit“, so der Name des Vertrages, soll ab Januar vor allem helfen, belastende stationäre Aufenthalte zu vermeiden. In Berlin und Brandenburg befanden sich 2009 circa 20 000 Versicherte allein der AOK Nordost aufgrund einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung.
Ziel des Vertrages ist es, krisenhafte Zuspitzungen der psychischen Erkrankung, die meist die Notaufnahme in einer Klinik nach sich ziehen, durch eine vernetzte ambulante Betreuung zu vermeiden. Der behandelnde Psychiater oder Neurologe übernimmt in dem IV-Vertrag die zentrale Koordination der Versorgung, an der die häusliche psychiatrische Krankenpflege und Soziotherapeuten beteiligt sind. Der Psychiater kann zum Hausarzt oder zu Fachärzten überweisen, wenn somatische Begleiterkrankungen vorliegen. Zum ganzheitlichen Betreuungsansatz gehört auch die Zusammenarbeit mit Betroffenen- und Angehörigenverbänden. Regelmäßige Fallbesprechungen sind ebenfalls Bestandteil des IV-Vertrags. Sollte eine Klinikeinweisung unumgänglich sein, nimmt der steuernde Psychiater Kontakt zum Klinikarzt auf.
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„Ein großes Problem in der Alltagsversorgung psychisch Kranker ist die mangelnde Absprache zwischen den Versorgungssektoren“, sagt der Neurologe und Psychiater Dr. med. Norbert Mönter, Vorsitzender der PIBB. So gingen Patienten ohne vorherige ambulante Behandlung in die Klinik oder würden nach der Klinik nicht ambulant weiterbehandelt. Dies soll sich durch die koordinierte gemeindepsychiatrische Versorgung ändern.
Die AOK Nordost zahlt dem Netzwerk PIBB eine vierteljährliche Managementpauschale von 30 000 Euro, deren Verteilung an die beteiligten Ärzte, Therapeuten und Pfleger das Netzmanagement übernimmt. pb
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