Harmonischer als sonst so häufig diskutierten die Vertreter der Länder-KVen die politische Jahresbilanz. Das Versorgungsstrukturgesetz muss 2012 umgesetzt werden, die Reform der Bedarfsplanung steht an. Alles ohne Carl-Heinz Müller: Der KBV-Vorstand geht – wegen der Familie.
Herzlicher Abschied: Mit der Ankündigung seines Rücktritts überraschte KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller (M.) die Versammlung. Fotos: Georg J. Lopata
Dr. med. Carl-Heinz Müller hat seinem Amtskollegen Dr. med. Andreas Köhler in der Öffentlichkeit häufig sehr souverän den Vortritt gelassen. Und so verfuhr er auch am 9. Dezember: Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wartete die Jahresbilanz des Vorstandsvorsitzenden Köhler ab und würdigte dann ebenfalls erst das zurückliegende Jahr mit seinen Verhandlungserfolgen für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bevor er ankündigte, Anfang 2012 sein Amt aufzugeben.
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Vor der KBV-Vertreterversammlung (VV) erklärte Müller, er wolle künftig mehr Zeit mit seiner Familie verbringen und auch wieder verstärkt in seiner Hausarztpraxis tätig sein. Müller bat die VV um Verständnis für seine „sehr persönliche Entscheidung“, die er endgültig erst am Vorabend der Veranstaltung, an seinem 56. Geburtstag, getroffen habe. Müller ist seit Juli 2007 im KBV-Vorstand für den hausärztlichen Versorgungsbereich zuständig und kümmerte sich zudem um Fragen der Arznei- und Heilmittelverordnung und die elektronische Gesundheitskarte.
Müller: Wir haben viel erreicht
Dass er gerade jetzt seinen Rückzug verkündete, kam für alle überraschend. Denn er hatte in seinem Bericht an die KBV-Vertretersammlung selbst erklärt, 2011 sei ein insgesamt erfolgreiches Jahr gewesen. „Wir haben Dinge erreicht, die ich mir noch im Sommer nicht hätte träumen lassen“, sagte er mit Blick auf Regelungen im GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG). Dazu gehörten vor allem Erleichterungen für die Ärzte bei der Arznei- und Heilmittelverordnung. Künftig, so Müller, fallen Langzeitverordnungen von Heilmitteln nicht mehr unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Zwar sei es nicht gelungen durchzusetzen, dass die Ärzte bei ihren Verordnungen ganz aus der Wirtschaftlichkeitsverantwortung entlassen würden. Doch werde der Grundsatz „Beratung von Regress“ deutlich gestärkt. Außerdem sieht das VStG vor, dass das von der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und der KBV gemeinsam entwickelte Zukunftsmodell für die Arzneimittelverordnung in Modellvorhaben erprobt werden kann. „Damit ist meiner Ansicht nach die Tür geöffnet zur endgültigen Abschaffung der Richtgrößenprüfungen“, erklärte Müller bei der Vertretersammlung.
Über die Umsetzung der Bestandteile des Konzepts – Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement – wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) noch diskutieren. Denn das Zukunftsmodell trifft nicht überall auf ungeteilte Zustimmung. Manche KV-Vertreter fürchten um die ärztliche Therapiefreiheit. Eine Rolle spielt sicher auch, dass im Rahmen des Modells die Spielräume für Selektivverträge kleiner würden. Bisher gehören Absprachen über den Arzneimittelbereich zur Verhandlungsbasis.
Verhältnis zu Kassen: gestört
Als Erfolg bezeichnete Müller es auch, dass sich die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), der Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes angehören, am 5. Dezember auf ein gemeinsames stufenweises Vorgehen beim Online-Rollout einigen konnten. Es sieht vor, in der ersten Stufe das Versichertenstammdatenmanagement in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Arztes einzuführen. Der zeitliche Abstand zwischen dem Testbeginn für das Stammdatenmanagement und dem für die Signatur darf dabei Müller zufolge maximal zehn Monate betragen. „Dieses stufenweise Vorgehen schafft Planungssicherheit“, bekräftigte der KBV-Vorstand. Außerdem werde so sichergestellt, dass die medizinischen Anwendungen nicht hintenan stünden.
Wenig Diskussionsstoff: Im Großen und Ganzen zeigten sich die Delegierten zufrieden mit dem Versorgungsstrukturgesetz.
Zugleich ging Müller jedoch hart mit dem GKV-Spitzenverband und dessen Vorstandsvorsitzender, Dr. Doris Pfeiffer, ins Gericht. Der Verband habe neun Monate lang die Verhandlungen verschleppt, um im Geheimen seine „Alternative 2012“ zu entwerfen, die einzig auf die Online-Abgleichung der Versichertendaten abziele. Das sei durch die Einigung vom 5. Dezember zwar zum Glück vom Tisch. Das Vertrauensverhältnis zum Kassenverband und insbesondere das zu Pfeiffer ist für Müller jedoch nachhaltig gestört.
„Klauen von Lebenszeit“
„Diese unnötigen Sitzungen waren ein Klauen von Lebenszeit“, sagte Müller. Ähnliches wolle er sich nicht mehr antun, betonte er: „Mir ist es wichtig, diese Zeit für meine Familie zu haben.“ Müller ist mit einer Zahnärztin verheiratet und hat zwei Kinder, zwei und vier Jahre alt. Die Familie lebt in Trier, wo er seit 1987 als Hausarzt niedergelassen ist. Nach seiner Ankündigung wurde die VV abgebrochen.
Zuvor hatte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Köhler, noch die Grundzüge eines Konzepts zur Neugestaltung der Bedarfsplanung vorgestellt. Die heutigen Planungsregeln, geschaffen, um die „Ärzteschwemme“ der 90er Jahre zu regulieren, haben angesichts des sich abzeichnenden Ärztemangels nach Meinung vieler Experten inzwischen ausgedient.
Die Politik hat diese Kritik aufgegriffen und im Versorgungsstrukturgesetz die Grundlagen für eine Neuregelung geschaffen. Bis Mitte 2012 muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Konzepte entwickeln, „mit denen Versorgungslücken geschlossen werden können“. Darauf verwies Köhler vor der Vertreterversammlung. Da weder die Krankenkassen noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Patientenvertreter im G-BA bislang eigene Konzepte vorgelegt hätten, gehe er davon aus, dass die Vorschläge der KBV Grundlage der Beratungen würden.
Zwar betonte Köhler, dass die Qualität der Versorgung und die Erreichbarkeit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten im internationalen Vergleich sehr gut sei. Er benannte aber auch die Defizite: Der Zuschnitt der Planungsräume sei nicht für alle Planungsgruppen angemessen. Die regionalen Verflechtungen, sprich die Mitversorgung von Patienten aus anderen Planungsräumen, würden nur unzureichend berücksichtigt. Außerdem sei die Spannbreite der Verhältniszahlen zum Teil zu groß.
Das Konzept der KBV sieht nun vor, neue Arztplanungsgruppen zu bilden und diese verschiedenen Planungsbereichen zuzuordnen: der hausärztlichen Versorgung, der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung (zum Beispiel Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte) und Sonderbereichen der fachärztlichen Versorgung (zum Beispiel Anästhesisten, Radiologen, Neurochirurgen). Dabei soll mit zunehmendem Spezialisierungsgrad der Ärzte und Psychotherapeuten auch die Größe der Planungsregion wachsen. Die starre Orientierung an den Stadt- und Landkreisen wäre damit hinfällig.
Bedarfsplanung ohne Tabus
Nach Ansicht Köhlers darf es bei der Neuregelung der Bedarfsplanung keine Tabus geben. So müsse man auch darüber diskutieren, ob Versorgungsgrade neu festgelegt oder Zulassungen vermehrt befristet werden sollten. „Und ist es nicht auch an der Zeit, einmal darüber zu sprechen, welchen Versorgungsbeitrag Ärzte und Psychotherapeuten wirklich leisten?“, fragte Köhler. Arbeiteten alle Vertragsärzte wirklich 40 Stunden in der Woche? Sei der Hausarzt auch tatsächlich hausärztlich tätig? „Solche Fragen bergen viel politischen Sprengstoff, doch wir müssen sie stellen“, erklärte der KBV-Vorsitzende.
Zuvor hatte er das zurückliegende Jahr gewürdigt: „In Zeiten von Sparrunden, Schuldenbremse und Haushaltssperren ist es uns gelungen, die ambulante Versorgung sicher durch die Krise zu bringen. Deutschland steht auch in diesem Bereich besser da, als viele andere Länder in Europa.“ Die ambulante Versorgung habe gegenüber dem stationären Bereich an Bedeutung gewonnen, ergänzte Köhler.
Köhler würdigte ausdrücklich, dass das VStG die Kassenärztlichen Vereinigungen „nicht nur als nachgeordnete Verwaltungs- und Regulierungsinstanz begreift, sondern als aktive Gestalter der Versorgung“. Er regte deshalb an, sich vom nächsten Jahr an nicht nur über Versorgungsfragen im engeren Sinn Gedanken zu machen, sondern sich mit eigenen Konzepten, sei es zu Finanzierungsfragen oder zu Themen wie Prävention, als KV-System in die politische Debatte einzubringen. Dies sehen nicht alle so, sagte Köhler, aber: „Gerade weil wir Ärzte am besten wissen, wie es in der Praxis wirklich läuft, sollten wir eigene Konzepte entwickeln, statt zu warten, bis uns die Politik die ihren vorwirft.“
Politischen Sprengstoff sieht der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler in der Neuregelung der Bedarfsplanung.
Ein wichtiges Thema könnten die Finanzierungsgrundlagen des Gesundheitssystems sein, erläuterte Köhler. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Debatte, die die SPD durch eine Überarbeitung ihres Bürgerversicherungskonzepts in den letzten Wochen erneut angestoßen hat. Es sei doch bemerkenswert, so Köhler, dass sich selbst private Krankenversicherungskonzerne insgeheim bereits vom Geschäftsmodell einer Vollversicherung verabschiedeten. Der KBV-Vorstand ergänzte: „Entscheidend wird sein, dass die Basis der Finanzierung verbreitert wird. Und natürlich, dass den niedergelassenen Ärzten, die künftig noch mehr Patienten behandeln werden, keine Nachteile entstehen.“
Köhler forderte aber, ebenso über die stärkere Lenkung der Ausgaben nachzudenken, konkret über einen Katalog von Grund- und Wahlleistungen. Eine einheitliche Gebührenordnung zur Abrechnung von Leistungen für alle Versicherten, wie sie die SPD vorgeschlagen hat, könne „die leidige Diskussion um angeblich Versicherte erster und zweiter Klasse obsolet” werden lassen.
Wahlleistungen: sicher Streit
Die Diskussion fiel kurz aus, was sicher maßgeblich daran lag, dass die Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten im Fall des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes mehr ihrer Forderungen durchsetzen konnten als in zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren. „Ich habe es noch nie erlebt, dass die KBV derart detailreich und konstruktiv auf ein Gesetz hat einwirken können“, befand Walter Plassmann, Vorstand der KV Hamburg. Er hielt es nicht für falsch, in Zukunft zur Diskussion um Finanzierungs- und weitere Systemfragen beizutragen, warnte mit Blick auf ein Konzept der Grund- und Wahlleistungen aber: „Wir werden um jede Wahlleistung streiten, ob es eine sein soll oder nicht.“
Angelika Haus, Delegierte der KV Nordrhein, ging auf den neuen Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ein. Dies sei ein Feld, dass die Niedergelassenen nutzen sollten, sagte sie, aber: „Die Verzahnung sehe ich nicht.“ Haus appellierte zudem an ihre Kollegen, sich weiter um Konvergenzregelungen zu bemühen. Bekanntlich sieht das VStG keine Angleichung der Honorarunterschiede zwischen den KVen vor.
Sicher habe man sich mit den eigenen Positionen vergleichsweise gut durchgesetzt, räumte auch Werner Baumgärtner ein, Delegierter der KV Baden-Württemberg. Als einen kritischen Punkt bezeichnete er es aber, dass nach wie vor keine festen Preise im gesamten Honorarsystem vorgesehen seien. Deshalb würden sich viele Kollegen sorgen, dass die Bezahlung für den ASV-Bereich zulasten der anderen gehen könne.
Heike Korzilius, Sabine Rieser
FAMILIE STATT VORSTAND
Wer bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an führender Stelle arbeitet, muss hohen Einsatz zeigen und die Geduld für stundenlange Sitzungen mitbringen, nicht zuletzt für solche mit den Verhandlungspartnern. Die Sinnfrage wird selten hörbar gestellt, selbst wenn Vorhaben zurückgezogen werden müssen (ambulante Kodierrichtlinien), Aufgaben niemals enden werden (Honorarreform) oder Projekte sich schier endlos hinziehen (elektronische Gesundheitskarte).
Gerade die Verhandlungen darüber mit dem GKV-Spitzenverband in den letzten Monaten waren Müller offenbar zu viel. „Das war Zeitverschwendung durch Hinterhältigkeit“, sagte er bei der Ankündigung seines Rücktritts. Ähnliches will er sich nicht mehr antun: „Mir ist es wichtig, diese Zeit für meine Familie zu haben.“ Die Familie lebt in Trier, wo er seit 1987 als Hausarzt niedergelassen ist.
Dort begann auch seine berufspolitische Karriere. Seit 1997 war er Mitglied der Vertreterversammlung der KV Trier, deren Vorstand er von 2001 bis 2004 vorsaß. Von 2005 bis September 2007 bekleidete er das Amt des Vorstandsvorsitzenden der fusionierten KV Rheinland-Pfalz. Danach wechselte er in den Vorstand der KBV, wo er sich erst am 11. März 2011 zur Wiederwahl stellte. Seither hatte er bereits zweimal mit dem Gedanken an einen Rücktritt gespielt: zum einen in Verbindung mit dem Zukunftskonzept zur Arzneimittelverordnung, zum anderen beim Online-Rollout.
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