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POLITIK

Sexueller Kindesmissbrauch: Das Schweigen gebrochen

PP 11, Ausgabe Januar 2012, Seite 17

Bühring, Petra

Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Betroffene erhalten finanzielle Hilfen für Therapie und Weiterbildung. Präventiv sollen Ärzte, Therapeuten und Pädagogen umfangreich fortgebildet werden.

Wir haben erste Schritte zu einer Kultur der Aufmerksamkeit für sexuellen Kindesmissbrauch unternommen – das Schweigen ist gebrochen“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Zusammen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder legte sie Ende November den Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in Einrichtungen und im familiären Bereich“ vor.

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Das Wichtigste: 100 Millionen Euro sollen für ein „Hilfesystem“ für Missbrauchsbetroffene zur Verfügung stehen. Die Verjährungsfrist für künftig entstehende Schadensersatzansprüche aufgrund sexuellen Missbrauchs wird von drei auf 30 Jahre verlängert. Präventiv sollen alle, die Kinder und Jugendliche erziehen, bilden, betreuen und ärztlich behandeln, qualifiziert werden, sexualisierte Gewalt zu erkennen.

Fast zwei Jahre sind vergangen, seit einer der größten Skandale der letzten Jahre seinen Anfang nahm. Der Schulleiter des Berliner Canisius-Kollegs, Pater Klaus Mertes, wendet sich im Januar 2010 mit einem Brief an frühere Schüler des Jesuiten-Gymnasiums. Er bittet diejenigen, die an der Schule Opfer von sexuellem Missbrauch durch die Patres geworden waren, um Entschuldigung. Mertes tritt eine Welle ungeahnten Ausmaßes los. Nach und nach wird systematischer Missbrauch an kirchlichen, aber auch reformpädagogischen Schulen, wie der Odenwaldschule, bekannt.

Die Bundesregierung reagiert schnell. Im März 2010 wird Dr. med. Christine Bergmann als „Unabhängige Beauftragte“ der Bundesregierung eingesetzt, kurz darauf eine telefonische Anlaufstelle für die Betroffenen eingerichtet und eine große Medienkampagne gestartet. Bis Oktober 2011 – dem Ende der Amtszeit Bergmanns – melden sich circa 22 000 Betroffene und Angehörige mit zum Teil erschütternden Dokumenten (DÄ, Heft 22/2011).

Der Runde Tisch hat nun abschließend Empfehlungen und Leitlinien vorgelegt, die in der Praxis noch umgesetzt werden müssen. „Vieles vom Runden Tisch ist schon in aktuelle Gesetzesvorhaben eingeflossen, wie beispielsweise in das Bundeskinderschutzgesetz“, betonte die Bundesfamilienministerin. Sie habe deshalb „wenig Verständnis“ für die Blockade des Gesetzes im Bundesrat (DÄ, Heft 46/2011). Ein weiteres, das „Gesetz zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs“ soll Anfang 2012 in Kraft treten.

Institutionen sollen freiwillig Schmerzensgeld zahlen

Die Empfehlungen des Runden Tisches: Bund, Länder und Kommunen sowie die Institutionen sollen ein „Hilfesystem“ für Missbrauchsbetroffene einrichten und mit 100 Millionen Euro finanzieren. Der Bund will sich zur Hälfte an dieser Summe beteiligen. Finanziert werden sollen damit unter anderem Therapiestunden, die über die von den Krankenkassen getragenen hinausgehen. Sollten die Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten zu lang sein, werden auch die Kosten für Therapeuten ohne Kassenzulassung übernommen. Über die Sachleistungen soll ein unabhängiges Sachverständigengremium („Clearingstelle“) entscheiden. Institutionen, in denen Übergriffe geschehen sind, sollen zusätzlich Schmerzensgeld zahlen – allerdings auf freiwilliger Basis.

Vorrangig appelliert der Runde Tisch daran, die psychotherapeutische Versorgung innerhalb des GKV-Systems zu verbessern: Betroffene sollen zeitnah Zugang haben zu ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, die Erfahrung mit Traumatisierten haben. Traumaspezifische Therapien und auch Körper- und Kreativtherapien sollten von den Krankenkassen übernommen werden; bestehende Hilfeangebote besser vernetzt werden.

Neben den Traumaspezialisten sollten nach Ansicht des Runden Tisches alle Ärzte über Basiswissen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt verfügen. Kinder- und Jugendärzte, Kinderpsychiater und Hausärzte müssten darüber hinaus in der Lage sein, Missbrauch wahrzunehmen, zu diagnostizieren und bei einem Verdacht entsprechend sensibel mit den Betroffenen umzugehen. Viele Missbrauchsbetroffene wiesen hier auf Defizite hin. Ein Grund dafür scheint zu sein, dass es „kaum ärztliche Fortbildung zu sexuellem Missbrauch gibt“, wie Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert, Ulm, der die Aufarbeitung des Themas wissenschaftlich begleitet, herausfand.

Abhilfe schaffen soll das E-Learning-Projekt „Sexueller Kindesmissbrauch“, das sich an Heilberufe und pädagogische Berufe richtet. Das Curriculum wird unter der Leitung des Kinder- und Jugendpsychiaters Fegert von einem interdisziplinären Team entwickelt und soll im Frühjahr 2012 freigeschaltet werden.

Petra Bühring

@Der Abschlussbericht im Internet: www.aerzteblatt.de/112714


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