Es wird gefeiert: endlich eine gute Bezahlung unserer psychotherapeutischen Leistungen. Und das ohne Berichte an einen Gutachter. Alles gut, oder nicht?
War es nicht Teil unseres Berufsbildes, dass man auf einen Termin bei uns warten muss, weil Qualität Zeit braucht und es zu wenig Kapazitäten gibt? Und jetzt soll es schneller gehen als beim Friseur? War es nicht Teil unserer professionellen Überzeugung, dass wir uns im Erstkontakt auch um den Beziehungsaufbau kümmern und eine gute dreiviertel Stunde Zeit haben? Schnee von gestern, wie es scheint. Unsere Praxen sind ausgelastet, also läuft es wohl auf einen Zehn-Minuten-Erstkontakt heraus. Eine wesentliche Aufgabe dieser zehn Minuten ist dann, den Versicherten davon zu überzeugen, dass er in den Facharztvertrag einsteigt. (. . .) Vielleicht erfolgt die wesentliche Weichenstellung schon am Telefon oder per E-Mail, und wir teilen dem anfragenden Patienten mit, er/sie soll sich erst einmal von seinem Hausarzt in den Hausarztvertrag einschreiben lassen. Vielleicht ist das die neue Spielart, gewöhnungsbedürftig. Vielleicht bin ich ein Zauderer, ein Bedenkenträger, alt geworden im System. Mir fällt allerdings auf, dass nicht darüber diskutiert wird, dass wir in ein merkwürdiges System von drei Klassen von Patienten hineingeraten. (. . .) Ein weiterer Aspekt ist diskussionswürdig. Der Vertrag hebelt die bisherigen Psychotherapierichtlinien aus. Psychotherapeuten sind bisher nicht zuständig für die Akutversorgung – und das ist gut so. Eine weitere Ausdehnung unserer Tätigkeit in Form von Akut-Beratung, ist das sinnvoll? . . .Wollen wir – die Therapeuten mit KV-Praxen – denn jetzt wirklich in den Bereich der Krisenintervention uns bis dato unbekannter Patienten einsteigen? . . .
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Vielleicht ist das Ganze ja der Beginn einer neuen Ära, und wir haben bald angestellte Psychologen in der Praxis und keine Engpässe mehr, und alles wird gut . . .
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