Dr. med. Frank Ulrich Montgomery hat den Jahresbeginn genutzt, um klarzumachen: Nach dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes darf sich die Koalition keine gesundheitspolitische Auszeit nehmen.
Eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens fordert der Bundesärztekammerpräsident von der Koalition. Er wünscht sich zudem, dass sich die Ärzteschaft auf ein Finanzierungsmodell einigt. Zur Seitesteht ihm der neue Hauptgeschäftsführer Dr. med. Bernhard Rochell (rechts). Foto: Georg J. Lopata
Die Regierungskoalition „muss die verbleibende Zeit bis zur Bundestagswahl nutzen, um akute Probleme in der Gesundheitsversorgung zu lösen und Konzepte für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens zu erarbeiten“. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, bei einer Neujahrspressekonferenz am 11. Januar in Berlin gefordert. Er plädierte aber ebenso dafür, sich innerhalb der Ärzteschaft auf ein nachhaltiges Finanzierungskonzept für das Gesundheitswesen zu verständigen.
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Der zaghafte Einstieg der Koalition in eine Prämienfinanzierung der Krankenkassen reiche noch lange nicht, um die Gesundheitsversorgung krisen- und zukunftsfest zu machen, gab er zu bedenken. „Wir brauchen eine Finanzierung, die weniger von der Konjunktur abhängig ist und mehr auf die demografische Veränderung reagiert“, betonte Montgomery. „Wir müssen diskutieren, ob nur Löhne und Gehälter für die Beitragsberechnung herangezogen werden sollten oder nicht auch andere Einnahmen. Und wir müssen uns fragen, ob es nicht generationengerechter wäre, wenn die heute Berufstätigen Finanzmittel für ihre Versorgung im Alter zurückstellen.“
Der BÄK-Präsident kündigte an, man werde sich auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai in Nürnberg mit dem Thema befassen. Dort sollen unter anderem die gesundheitspolitischen Sprecher der Unions- und der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Spahn und Dr. med. Karl Lauterbach, ihre Vorstellungen vortragen. „Ich bin sicher, das wird eine ausgesprochen spannende Debatte“, sagte Montgomery (siehe Kasten).
Der Ärztetag hatte sich bereits im Jahr 2008 eingehender mit Finanzierungsfragen befasst. Die Delegierten hatten es damals aber mehrheitlich abgelehnt, sich für ein Konzept zu entscheiden. Sie befanden, Ärzte seien vor allem für Versorgungs- und nicht für Finanzierungsfragen zuständig. Montgomery glaubt, dass sich die Haltung seiner Kolleginnen und Kollegen mittlerweile geändert hat: „Ich könnte mir vorstellen, dass das auf diesem Ärztetag anders ausgeht, weil die Ärzte inzwischen begriffen haben, dass wir uns an der Debatte beteiligen müssen“, sagte er mit Bezug auf die vergangene Ulmer Diskussion.
Der BÄK-Präsident äußerte sich bei der Neujahrspressekonferenz kritisch zu den jüngsten Bürgerversicherungsplänen der SPD. Das Konzept sei „eine Fehlentwicklung“, betonte er. Die SPD verzichte auf den Einbezug weiterer Einkommensarten und schaffe durch eine Einheitsversicherung quasi eine „Turbozündung für die Zweiklassenmedizin“. Wer es sich leisten könne, werde neben der Bürgerversicherung Zusatzversicherungen abschließen.
Ein GOÄ-Konzept von BÄK und PKV für die Politik
Montgomery verwies darauf, dass zu den verlässlichen Rahmenbedingungen für die ärztliche Berufsausübung auch eine vernünftige Vergütung der geleisteten Arbeit gehöre. Die Bundesärztekammer habe der Politik einen Vorschlag für eine solide durchkalkulierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Verfügung gestellt. Sie arbeite zudem mit Hochdruck an einem gemeinsamen Reformansatz mit der privaten Krankenversicherung. Gelinge dies im ersten Halbjahr, werde sich die Politik dem Vorschlag nicht entziehen können, zeigte sich der BÄK-Präsident überzeugt. Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Bundestag, sondern auch für den Bundesrat.
Montgomery ging darüber hinaus auf weitere Themen ein, darunter das gerade in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz. Es sei ein sehr umfangreiches Gesetz, das Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung mitentworfen hätten, betonte er. Bei der Umsetzung müssten die Kammern beteiligt werden, forderte er. Dies gelte besonders für die neuen Landesgremien, die eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der neuen Bedarfsplanung spielen werden. Die Landesärztekammern einzubeziehen hält der BÄK-Präsident auch deshalb für eminent wichtig, weil für die Lösung von Versorgungsproblemen Fragen der Weiterbildung und der späteren Berufsausübung eine wichtige Rolle spielten – „und dazu braucht man die Kammern“.
Delegation: Mitarbeit an Katalog ist unumgänglich
Dass man dann, wenn man mitbestimmen will, Zugeständnisse machen muss, ist Montgomery klar. Er verdeutlichte dies anhand der anhaltenden Diskussion um die Delegation beziehungsweise Substitution ärztlicher Leistungen. Die Bundesärztekammer habe sich stets dagegen gewandt, einen Katalog mit delegierbaren Leistungen zu formulieren, erinnerte er. Aufgrund von Vorgaben im Versorgungsstrukturgesetz müsse die BÄK aber nun mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Katalog erstellen und werde dies auch tun. Dabei sei darauf zu achten, dass Ärztinnen und Ärzten keine Haftungsprobleme entstünden, hob Montgomery hervor.
Der für dieses Jahr durch das Bundesgesundheitsministerium geplanten Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung steht Montgomery positiv gegenüber(siehe Interview „Wir müssen das Studium verbessern“). Gerade angesichts des Ärztemangels sei es wichtig, alle administrativen Hemmnisse zu beseitigen, betonte er. Gleichzeitig befürchtet Montgomery, dass es in absehbarer Zukunft auch Klinikschließungen wegen des Ärztemangels geben wird. „Das wird dann die Bevölkerung schmerzhaft spüren. Und dann wird eine Grundsatzdiskussion über die Finanzierung von Krankenhäusern losbrechen“, sagte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Dass Abteilungen geschlossen werden müssten, sei ja schon länger Realität. Schließlich sei auch das Reservoir von Ärzten aus Osteuropa nicht unerschöpflich.
Der Forderung von Dr. med. Christoph Straub, einige Kliniken zu schließen, trat Montgomery dagegen vehement entgegen. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK hatte Anfang Januar in einem Interview gesagt, es gebe zu viele Krankenhäuser und Klinikbetten. „Wenn Herr Straub damit argumentiert, dass die Krankenhäuser nur 80 oder 85 Prozent Bettenauslastung aufweisen, dann leitet er wohl daraus ab, man könne 20 Prozent der Krankenhäuser schließen“, vermutete Montgomery. „Krankenhäuser sind Teil der Daseinsvorsorge“, betonte der Präsident. „Deshalb ist ein Krankenhaus, das dauernd mit 100 Prozent fährt, überbelegt.“
Gleichzeitig räumte Montgomery ein, dass viele kleine Krankenhäuser, die für die wohnortnahe Versorgung wichtig sind, in Zukunft nicht mehr kostendeckend betrieben werden können. Nach seiner Ansicht lautet die Frage jedoch: Sind die Krankenkassen bereit, für das Ziel einer wohnortnahen Versorgung Geld zur Verfügung zu stellen? Oder wird die Politik ihnen Beine machen? Fest steht für den Präsidenten: „Es macht manchmal mehr Sinn, ein defizitäres 150-Betten-Haus zu erhalten, als alle Patienten in die 100 Kilometer entfernte Großstadt zu bringen.“
Organspende: Montgomery fordert Ende der Debatte
Begrüßt wird von Montgomery eine baldige Änderung des Transplantationsgesetzes, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Ende 2011 hatten sich die Bundestagsfraktionen auf die „Erklärungslösung“ für die Organspende geeinigt. Sie sieht vor, dass die Bürger künftig regelmäßig und mit einer höheren Verbindlichkeit gefragt werden sollen, ob sie zu einer Spende bereit sind. Eine Antwort soll jedoch nicht erzwungen werden. „Der Vorschlag ist exzellent“, betonte der Bundesärztekammerpräsident. „Wir brauchen eine Regelung, mit der sich der Wille der Bürger feststellen lässt.“ Vor allem müsse aber möglichst schnell ein vernünftiges Ende der langen und emotionalen Debatte über die Organspende gefunden werden. „In der Bevölkerung bleibt ansonsten nur das Gefühl der Unsicherheit zurück.“ Von der Änderung des Transplantationsgesetzes erhofft sich Montgomery auch bessere organisatorische Regelungen in den Kliniken. Krankenhäuser sollen künftig verpflichtet werden, mögliche Organspender zu melden und aktiv an einer Organentnahme mitzuwirken. Zudem soll es an jeder Klinik künftig auch einen Transplantationsbeauftragten geben, der potenzielle Spender meldet und das Krankenhauspersonal berät.
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann, Sabine Rieser
FINANZIERUNG: tHEMA IN nÜRNBERG
Der Deutsche Ärztetag hatte sich bereits im Jahr 2008 in Ulm eingehender mit Finanzierungsfragen befasst. Die Delegierten hatten es damals aber mehrheitlich abgelehnt, sich für ein Konzept zu entscheiden.
Montgomery hatte in Ulm für ein Modell geworben, das er kürzlich noch einmal skizzierte und als prämiengestütztes Volksversicherungssystem auf privatwirtschaftlicher Basis umschrieb. Seine Idee: Alle Bürger unterliegen einer Versicherungspflicht. Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich organisiert. Es gibt einen Grundleistungskatalog, der für alle Versicherten verbindlich ist. Darüber hinaus kann der Bürger frei bestimmen, ob und in welchem Umfang er Zusatzleistungen oder Selbstbeteiligungen wählt. Der Solidarausgleich erfolgt aus Steuermitteln.
In diesem Jahr will der Vorstand der Bundesärztekammer keinen Leitantrag zu einem Finanzierungskonzept formulieren. Vielmehr sollen sich die Delegierten in Nürnberg aus der Debatte heraus positionieren.
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Die BÄK – auf dem Weg zur (außer)parlamentarischen Fraktion?
Die Bundesärztekammer, eine private Arbeitsgemeinschaft, sieht sich dazu berufen, in der Zukunft mehr als bisher gestalterisch in die Tagespolitik einzugreifen und da darf denn schon rein vorsorglich daran erinnert werden, dass die Debatte um das allgemeinpolitische Engagement gerade der Ärztekammern so neu nun nicht ist. Zwar wurde die BÄK nach dem seinerzeit Aufsehen erregenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „von Staats wegen“ nicht aufgelöst (vgl. dazu den Artikel ÄRZTEKAMMER /Muß weg, in Der SPIEGEL 53/1981 >>> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14354250.html <<<), aber gerade in den gegenwärtigen Diskussionsfeldern wird darauf zu achten sein, dass die BÄK nicht über Gebühr stellvertretend für die öffentlich-rechtlichen Landesärztekammern ihren Einfluss auf die Allgemeinpolitik geltend zu machen versucht, weil hiermit in einer besonderen Art und Weise der Weg in einen unheilvollen Lobbyismus geebnet wird. Gerade die BÄK hat sich in den letzten Monaten als eine nicht verlässliche Partnerin erwiesen, wenn und soweit es darum geht, auch im Bereich der intraprofessionellen Ethik und der Statuierung von vermeintlichen ethischen Berufspflichten den ethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes zu bewahren, mal ganz davon abgesehen, dass die „Demokratie im Kleinen“ in Gestalt des scheinbar wirkmächtigen Deutschen Ärztetages lediglich dazu dient, den von der BÄK vorgegebenen Grundkurs pseudodemokratisch zu legitimieren, ohne hierbei die freie Ärzteschaft und damit die Basis hinreichend einzubinden. Beklagenswerte Funktionsverluste des binnendemokratischen Willensbildungsprozesses führen dazu, dass die persönliche Integrität der einzelnen Ärztinnen und Ärzte sehenden und offenen Auges „zu Grabe getragen werden können“, ohne dass sich hiergegen in den eigenen Reihen, sehen wir mal von einzelnen Stellungnahmen ab, Widerstand regt noch mobilisieren lässt. Ob die verfasste Ärzteschaft gut beraten ist, sich den ungezügelten Herrschaftsansprüchen einiger Ärztefunktionäre weiterhin auszusetzen, soll hier ausdrücklich nicht bewertet werden, zumal es lediglich darauf ankommt, darauf hinzuweisen, dass unsere Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass Lobbyisten den Kurs der demokratisch legitimierten Parteien nicht entscheidend prägen, geschweige denn Einfluss darauf nehmen, wie im Zweifel das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Ethik aufzulösen ist. Gerade die hochrangigen Ärztefunktionäre werden zu verinnerlichen haben, dass sie keine „staatstragende Aufgabe“ wahrnehmen, die sie dazu berechtigen würden, grundrechtliche Gewährleistungen umzudeuten und so für existentiell gehaltene Freiheiten in einem Maße zu beschneiden, dass geradezu gen Null tendiert. Es reicht völlig zu, wenn die Funktionäre meinen, die Grundrechte ihrer Kollegenschaft versenken zu können; die Schmerzgrenze dürfte allerdings dann erreicht sein, wenn über den strikten ethischen neopaternalistischen Kurs der BÄK und ihr leider manche Landesärztekammern „dienstbeflissen“ folgend, zumindest mittelbar Grundrechte der Patientinnen und Patienten berührt werden, zu deren Eingriffen einzig der parlamentarisch und damit hinreichend demokratisch legitimierte Gesetzgeber berufen ist (freilich in Kenntnis von „Recht“ und „Gesetz“). Wenn und soweit die Ärztefunktionäre den dringenden Wunsch verspüren, politische Verantwortung zu übernehmen, mögen diese sich für ein „politisches Amt“ in der Partei ihres Vertrauens bewerben, im Übrigen aber angehalten sein dürften, sich in ihren Statements zu bescheiden, da ihnen kein „allgemeinpolitisches Mandat“ übertragen worden ist. Sofern die BÄK Aktivitäten entfalten möchte, wäre es sicherlich sehr verdienstvoll, ihre medizinethischen Grundsatzpositionen zu überdenken und hierbei die Basis entsprechend einzubinden, ggf. aber auch die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission mit entsprechenden Expertisen zu beauftragen, von der man/frau eigentlich eine Stellungnahme gerade mit Blick auf die noch nicht beendete Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe erwarten darf, handelt es sich doch um ein ethisches Grundsatzthema von überragender Bedeutung.
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