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MEDIZIN: Diskussion

Es bleiben Zweifel und Fragen

Doubts and Questions Remain

Dtsch Arztebl Int 2012; 109(5): 79; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0079a

Liebendörfer, Joachim

Es ist zwingend notwendig und zugleich auch verdienstvoll, wenn die Resistenzentwicklung bei den unkomplizierten Harnwegsinfekten beobachtet wird und wenn daraus Empfehlungen und Behandlungsstrategien entwickelt werden. Die Veröffentlichung der S3-Leitlinie hinterlässt dennoch Fragen und Zweifel. Eine Kernaussage dieser Leitlinie ist die Klassifizierung von 3 antibiotischen Substanzen zu Mitteln der ersten Wahl bei der Therapie der unkomplizierten Zystitis (AUZ). Empfohlen werden die Substanzen Fosfomycin-Trometamol, Nitrofurantoin und Pivmecillinam.

Von Fosfomycin-Trometamol gibt es im Handel nur ein einziges verfügbares Präparat. Dieses Präparat besitzt zudem nur eine Zulassung für Frauen in einem begrenzten Altersintervall. Wenn zum Beispiel einer 67-jährigen Frau dieses Präparat verordnet werden würde, dann wäre das bereits ein Off-label-Use. Damit besteht für den verordnenden Arzt eine Regressgefahr von Seiten der Krankenkasse. Einen entsprechenden Warnhinweis vermisse ich in den Leitlinien.

Die beiden anderen Präparate sind keine Alternative.

Wie kann eine Leitlinie ein Präparat zur First-line-Therapie empfehlen, das laut Fachinformation nur eingeschränkt angewandt werden soll? Nitrofurantoin darf nur dann verabreicht werden, wenn effektivere und risikoärmere Antibiotika nicht einsetzbar sind. Aus meiner Erfahrung liegt die Resistenzsituation bei längerer Therapie oder mehrfacher Anwendung deutlich über 20 %. Nitrofurantoin scheidet damit aus meiner Sicht ebenfalls aus.

Als dritte Möglichkeit wird Pivmecillinam empfohlen. Dieses Präparat ist aber in Deutschland gar nicht verfügbar.

Die Leitlinie gibt also Empfehlungen, die zumindest teilweise gar nicht praktikabel sind. Es wird oft die zu geringe Umsetzung von Leitlinien im Alltag der Arztpraxen kritisiert. Vielleicht wäre eine bessere Implementierung möglich, wenn bei der Erstellung der Leitlinien auch darauf geachtet wird, ob die Leitlinien in der Basisversorgung einer hausärztlichen Praxis überhaupt anwendbar sind.

DOI: 10.3238/arztebl.2012.0079a

Dr. med. Joachim Liebendörfer

Ostelsheim

Liebendoerfer.Ostelsheim@t-online.de

Interessenkonflikt
Dr. Liebendörfer hält Aktien von Sanofi-Aventis und GSK.

1.
Wagenlehner FME, Hoyme U, Kaase M, et al.: Clinical practice guideline: uncomplicated urinary tract infections. Dtsch Arztebl Int 2011: 108(24): 415–23. VOLLTEXT

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