BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Nichtänderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III – Übersicht der Verordnungs- einschränkungen und -ausschlüsse Nummer 10 – Antidementiva (Memantin)
Dtsch Arztebl 2012; 109(5): A-226 / B-198 / C-198


Vom 18. August 2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Nummer 10 in Anlage III der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie – AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 18. August 2011 (BAnz. S. 3510), nicht zu ändern.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. August 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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