Neue EU-Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern sorgen in Fachkreisen für Diskussionen. Denn die MRT-Diagnostik könnte unter den Vorschriften leiden.
Radiologen fürchten, die Kernspintomographie künftig nur noch eingeschränkt nutzen zu können. Grund hierfür ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) über physikalische Einwirkungen elektromagnetischer Felder. Damit will die EU Mindeststandards setzen, um Arbeitnehmer in zahlreichen Branchen vor gesundheitlichen Gefahren durch elektromagnetische Felder zu schützen.
Ausnahmen für die Medizin

Eine Neufassung der Richtlinie von 2004 beinhaltet derart strenge Grenzwerte, dass die Magnetresonanztomographie (MRT) nach Meinung von Fachleuten in der Patientenversorgung und in der Forschung kaum mehr zum Einsatz kommen könnte. Die Regelungen sollten im April 2008 in Kraft treten. Um dies zu verhindern, gründeten EU-Abgeordnete, Patientengruppen, Wissenschaftler und die medizinischen Gesellschaften der europäischen Radiologen und Neurologen 2007 die Alliance for MRI (Magnetic Resonance Imaging) und forderten eine Ausnahmeregelung für den medizinischen Bereich.
„Seit über 30 Jahren sind keine nennenswerten Gesundheitsrisiken festgestellt worden. Die Gefahren sind allenfalls sehr theoretischer Natur“, betont der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. Im genannten Zeitraum seien weltweit mehr als 500 Millionen MRT-Untersuchungen erfolgt. In der EU komme die Kernspintomographie jährlich circa acht Millionen Mal zum Einsatz.
„Europa ist führend in der MRTTechnologie und darf seinen Patienten den Zugang zu diesem herausragenden Bildgebungsverfahren nicht verwehren“, ergänzt Dr. med. Gabriel Krestin, Radiologe am University Medical Center in Rotterdam und Mitglied der Alliance for MRI. Die Anwendung der Technik erfordere in einigen Fällen unabdingbar die Anwesenheit von medizinischem Personal. „Dies betrifft zum Beispiel intraoperative Verfahren und die Untersuchung von Kindern, älteren und sedierten Patienten“, sagt der Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft, Prof. Dr. med. Michael Forsting. Diese Einsätze würden durch die Grenzwerte eingeschränkt.
Die Proteste zeigten Wirkung. Der für den Arbeitnehmerschutz zuständige EU-Kommissar, Vladimir Spidla, entschied im Oktober 2007, die Richtlinie abzuändern, um sicherzustellen, „dass die Grenzwerte – unter Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes für das Personal – keine negative Auswirkung auf die Anwendung von MRT haben“. Der Stichtag für die Umsetzung in nationales Recht wurde auf den 30. April 2012 verschoben. Mitte Juni 2011 legte die EU-Kommission ihren neuen Gesetzgebungsvorschlag vor. Er sieht zwar weiterhin strenge Grenzwerte vor, will den medizinischen Bereich von den Regelungen jedoch ausnehmen.
Beim Europaparlament stößt die überarbeitete Fassung auf Zustimmung. Ende Januar stimmte der Gesundheitsausschuss der Ausnahmeregelung zu. Allerdings fürchten Ärzte und EU-Politiker nun, dass die neuen Vorschriften an der Blockadehaltung einer Handvoll EU-Mitglieder – darunter Deutschland – im Rat scheitern könnten. Denn die Staaten lehnen es ab, sektorale Ausnahmen von den Arbeitnehmerschutzvorschriften zu gewähren, da dies dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspreche.
Blockadehaltung im Rat
Das deutsche Bundesarbeitsministerium geht zudem davon aus, dass es schwierig sein wird, aufgrund der Vielzahl der Branchen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, bis Mai eine abschließende Bewertung der offenen Fragen vornehmen zu können. „Mich überzeugen die Bedenken der Mitgliedstaaten nicht. Es wäre verrückt, wenn diese einen Vorschlag zum Bürokratieabbau, den die Kommission vorgelegt hat und den das Parlament unterstützt, auf Dauer verhindern würden“, meint Europaparlamentarier Liese. Im Sinne der Patienten sei eine schnelle Annahme des Vorschlags dringend notwendig, um einen reibungslosen Einsatz von MRT zu gewährleisten.
Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt im März in erster Lesung über den Vorschlag ab, muss sich dann aber noch mit dem Rat auf eine gemeinsame Fassung einigen. Aufgrund der anstehenden Diskussionen mit den Mitgliedstaaten ist davon auszugehen, dass die Beratungen der Richtlinie nicht bis Ende April 2012 abgeschlossen sein werden. Die EU-Kommission wird die Umsetzungsfrist der Richtlinie daher voraussichtlich nochmals verlängern.
Petra Spielberg
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