BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie: Änderung der Stichtagsregelung zur Anpassung der Verhältniszahl der Arztgruppen
Dtsch Arztebl 2012; 109(6): A-283 / B-247 / C-243


Vom 18. August 2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491), zuletzt geändert am 19. Mai 2011 (BAnz. 2011, S. 2768), wie folgt zu ändern:
I.
In § 8a Absatz 6 werden die Wörter „oder 31. Dezember“ gestrichen.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. August 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss
gem. § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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