BRIEFE
PKV: PKV-Reformen überfällig
Dtsch Arztebl 2012; 109(6): A-264 / B-230 / C-230

Es bestehen weiterhin unangemessene Privilegien und Disparitäten in der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die etwa 75 Millionen Menschen in Deutschland einen umfassenden Krankheitsschutz „von der Wiege bis zur Bahre“ bietet:
- die PKV kennt im Gegensatz zur GKV keinen Kontrahierungszwang
- die PKV betreibt uneingeschränkt Risiko- und Morbiditätsselektion
- es gibt keine Familientarife für einkommenslose Angehörige
- keine Mitversicherung nicht arbeitender Ehepartner/-innen . . .
- Langzeit-PKV-Versicherte werden im Alter systematisch benachteiligt
- die PKV übernimmt ohne Rechtsgrundlage Restriktionen aus der GKV . . .
- erworbene Altersrückstellungen in der PKV sind nicht übertragbar
- Beiträge sind unüberschaubar (amb./stat./Zahn/Z-ersatz/Krankengeld)
- PKV-Altersrückstellungen werden nur gebunkert, nicht ausgeschüttet
- hohe Selbstbeteiligungen der Versicherten werden nicht bilanziert
- PKV-Lockvogelangebote sind versicherungsmathematisch unkalkulierbar
- die PKV unterläuft GKV-Minimalstandards (Sicherstellung der Medikation, Reha, Lebendorganspende)
- der irreversible Wechsel von der GKV zur PKV ist grundrechtswidrig.
Das Versagen von Ärztekammern . . . und Politik ist mittlerweile unbeschreiblich:
- die PKV hat eine GOÄ-Systematik vom 16. 4. 1987 (BGB l.I, S.1218)
- der GOÄ-Punktwert wurde in 29 Jahren (1983 bis 2012) um 13,4 Prozent gesteigert . . .
Im Gegensatz zu allen anderen Branchen und Dienstleistern gab es selbst nach der Euro-Umstellung zum 1. 1. 2002 keinen Preisanstieg.
Dr. med. Thomas G. Schätzler, 44135 Dortmund
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