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AKTUELL

Neuropsychologische Therapie: Zulassungsbedingungen und Vergütung klären

PP 11, Ausgabe Februar 2012, Seite 53

Hillienhof, Arne

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die ambulante neuropsychologische Diagnostik und Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, haben Neurologen, Nervenärzte und Psychiater begrüßt. „Es geht um die Versorgung von bis zu 60 000 Patienten, die an den Folgen eines Schlaganfalls, eines Schädelhirntraumas oder sonstiger neurologischer Erkrankungen leiden. Bisher wurden sie nach der stationären Akutbehandlung und der Neurorehabilitation nicht ausreichend ambulant versorgt“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte, Frank Bergmann.

Nach der neuen Richtlinie sollen neuropsychologische Leistungen in einem mehrstufigen Verfahren eingeleitet werden: Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie- und Psychotherapie, Neurochirurgie sowie Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie stellen die Indikation fest. Anschließend soll die vertiefende neuropsychologische Diagnostik und Therapie durch Fachärzte, ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erfolgen, die eine spezifische, neuropsychologische Zusatzqualifikation erworben haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Therapeuten spezifisch zulassen.

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Bis Patienten von der neuen Richtlinie profitieren können, ist jedoch noch einiges zu regeln. „Die Selbstverwaltung muss jetzt im Bewertungsausschuss und anderen Gremien schnell die Zulassungsbedingungen von Ärzten und Psychotherapeuten konkretisieren und Vergütungsvereinbarungen treffen“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Neurologen, Uwe Meier. Dabei sei es entscheidend, dass die Krankenkassen für diese neue Leistung auch neues Geld zur Verfügung stellten. Aber auch die Bundesärztekammer stehe in der Pflicht, betonte die Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater, Christa Roth-Sackenheim. Sie müsse ein entsprechenden Weiterbildungscurriculum festlegen. hil


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