62 Artikel im Heft, Seite 15 von 62

POLITIK

Infektionskrankheiten: Melden per Mausklick

Dtsch Arztebl 2012; 109(7): A-302 / B-265 / C-261

Krüger-Brand, Heike E.

Über ein elektronisches Verfahren können meldepflichtige Krankheitsdaten künftig schneller die Gesundheitsbehörden erreichen.

Zuletzt sorgte im Frühjahr 2011 der Darmkeim EHEC für Schlagzeilen: Nahezu 3 000 Menschen infizierten sich damit, und mehr als 850 Patienten erkrankten zusätzlich an dem gefährlichen hämolytisch-urämischen Syndrom. Experten kritisierten damals unter anderem die Verzögerungen bei der Registrierung der Fälle. In der Folge wurden die gesetzlichen Meldefristen bei Infektionskrankheiten von zehn auf drei Tage verkürzt. Eine entscheidende Schwachstelle im Meldesystem liegt jedoch weiter darin, dass Ärzte, Labore und Krankenhäuser derzeit herkömmliche Kommunikationswege wie Brief oder Fax für ihre Meldungen an die Gesundheitsbehörden nutzen. Das ist umständlich und zeitaufwendig. Dagegen werden die bei den Gesundheitsämtern eingehenden Meldungen in der Regel bereits seit 2001 elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und gegebenenfalls an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.

Anzeige

Bundesweit erste Initiative

In einem gemeinsamen Pilotprojekt haben das Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss, das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG), die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und der Softwarehersteller Duria eG unter Leitung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums erstmals ein elektronisches Verfahren für die Meldung von Infektionskrankheiten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den vorhandenen Medienbruch zwischen meldepflichtigen Ärzten und Krankenhäusern und den amtlichen Meldestellen zu beseitigen und die Meldungen künftig verschlüsselt per Mausklick zu übermitteln. An dem seit knapp einem Jahr laufenden Projekt beteiligen sich derzeit 18 niedergelassene Ärzte und zwei Krankenhäuser.

„Für das Verfahren haben wir bewährte Sicherheitsmechanismen und Standardtechnologie aus dem KV-System eingesetzt“, erläuterte Gilbert Mohr, KV Nordrhein. Technische Komponenten sind ein KV-SafeNet-Anschluss sowie D2D (Doctor to Doctor)-Technologie für den verschlüsselten Nachrichtenversand der sensiblen Daten.

Erstellung im Hintergrund

Die Daten werden direkt aus dem Praxisverwaltungssystem beziehungsweise dem Laborsystem an die Meldestellen übermittelt: Wenn das System die meldepflichtige ICD-Diagnose anzeigt, wird automatisiert ein elektronischer Arztbrief nach dem VHitG-Standard generiert. Semantische Grundlage für die Meldung ist ein vom ZTG definierter Datensatz, der in die Praxissoftware implementiert wurde. „Die technischen Fragen sind alle geklärt“, betonte Dr. med. Michael Dörr, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Nachdem bislang nur „Dummy-Datensätze“ erfolgreich registriert worden seien, erwarte man in den nächsten Wochen erste echte Meldungen. Das Kreisgesundheitsamt verzeichnet etwa 2 000 meldepflichtige Fälle jährlich.

„Wir hoffen, dass die Akzeptanz für Telematik durch das Projekt steigt“, betonte Rainer Beckers, Geschäftsführer des ZTG. Durch den sehr überschaubaren Aufwand für die Ärzte und Krankenhäuser könnte sich zudem die schlechte Meldequote verbessern. Experten schätzen, dass die Gesundheitsämter bislang überhaupt nur etwa über ein Fünftel aller meldepflichtigen Krankheiten informiert werden.

Heike E. Krüger-Brand


Drucken Versenden Teilen Leserbrief
62 Artikel im Heft, Seite 15 von 62

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

 Zeitraum HTML PDF 
5 / 2013 10 0
4 / 2013 14 1
3 / 2013 16 0
2 / 2013 16 0
1 / 2013 7 2
12 / 2012 7 0
2013 63 3
2012 362 53
Total 425 56

Leserbriefe

Alle Leserbriefe zum Thema

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in