AKTUELL
Infektionsschutzgesetz: Neue Meldepflichten für Infektionskrankheiten
Dtsch Arztebl 2012; 109(7): A-294 / B-258 / C-254


Windpocken sind ab sofort meldepflichtig – ebenso Röteln, Mumps und Keuchhusten. Foto: picture alliance
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen: Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten für Ärzte und Krankenhäuser wird erweitert um Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Bislang war der Nachweis von Rubellaviren lediglich bei konnatalen Infektionen an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden.
Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Prof. Dr. med. Fred Zepp, begrüßte die Erweiterung der Meldepflicht. „Gegen Pertussis, Varizellen, Mumps und Röteln gibt es seit Jahren bewährte Impfstoffe, die Kinder und Jugendliche sicher schützen. Die Einführung der Meldepflicht macht es uns möglich, die Umsetzung und Akzeptanz der Impfprogramme zu überprüfen.“ Es könnten nicht nur Ausbrüche erkannt, sondern bei niedrigen Impfquoten auch frühzeitiger Aktivitäten für eine bessere Durchimpfung initiiert werden.
Außerdem beschloss der Deutsche Bundestag, die Meldepflichten für gefährliche Infektionskrankheiten zu beschleunigen. Ärzte und Krankenhäuser müssen künftig über solche Infektionen innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informieren. Nach spätestens vier Tagen müssen die Meldungen an das RKI weitergeleitet sein.
Diese Änderung ist die Konsequenz aus der EHEC-Krise. Im vergangenen Jahr erkrankten in wenigen Wochen 855 Menschen an dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) durch enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) und 2 987 Menschen an akuter Gastroenteritis. 35 HUS- und 18 Gastroenteritispatienten starben.
„Epidemien können nie ganz verhindert werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Parlament. Aber durch die neuen Vorschriften könne rascher auf die Ausbreitung reagiert werden. nsi
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