POLITIK
Managed-Care-Reform in der Schweiz: Freie Arztwahl gegen Aufpreis
Dtsch Arztebl 2012; 109(9): A-412 / B-354 / C-350


Managed-Care-Modelle sollen nach einer Gesetzesvorlage des Schweizer Nationalrats zur Regelversorgung werden. Dies würde die freie Arztwahl einschränken. In der Ärzteschaft und der Bevölkerung regt sich Widerstand gegen die Pläne.

130 000 Unterschriften gegen Managed Care: Die Schweizer haben eine Volksabstimmung über die umstrittene Gesetzesinitiative erwirkt. Foto: Keystone
Mit einem Bundesgesetz sollen in der Schweiz integrierte Versorgungsnetze gesetzlich verankert werden. Ärzte und Patienten sollen sich künftig freiwillig für die Teilnahme an Managed-Care-Modellen entscheiden können. Allerdings müssten Patienten, die an der freien Arztwahl festhalten wollen, einen höheren Selbstbehalt von bis zu 1 000 Franken jährlich bezahlen (bislang sind es 700 Franken). Der Selbstbehalt für Patienten, die sich für eine integrierte Versorgung (IV) entscheiden, soll maximal 500 Franken betragen.
Nach den Plänen, die der Nationalrat Ende September 2011 verabschiedet hat, dürfen die Versicherer IV-Verträge für bis zu drei Jahren schließen. Gegen eine vorab vereinbarte Austrittsprämie erhalten die Patienten jedoch die Möglichkeit, jederzeit den Versicherer und die Versicherungsform zu wechseln. Bei gesundheitlichen Problemen sollen sich die Patienten immer zuerst von ihrem frei wählbaren Netzarzt beraten lassen.
Die Bundesratsvorlage stößt allerdings nicht überall auf Zustimmung. Während die Sozialdemokratische Partei befürchtet, dass die Gesetzesvorlage der Zweiklassenmedizin Vorschub leistet, prophezeien die Schweizer Liberalen große Finanzierungsprobleme, sollte das Gesetz nicht zustande kommen. Auch die Ärzteschaft ist über die Pläne geteilter Meinung. Die Berufsverbände der Haus- und Kinderärzte befürworten das Vorhaben mehrheitlich. Bei den Spezialisten wiederum gehen die Ansichten auseinander.
Kritiker befürchten eine Rationierung von Leistungen
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) spricht sich klar gegen eine gesetzliche Fixierung von integrierten Versorgungsnetzen aus. Sie kritisiert beispielsweise, dass die vorgesehene Budgetmitverantwortung der Netzärzte zu einer verdeckten Rationierung von Leistungen führe. Über dieses Instrument will der Gesetzgeber die Ärzte zwingen, durch eine effiziente Versorgung Kosten zu senken. Bei Überschreiten des Budgets müssten sich Ärzte und Kostenträger den Verlust teilen. Auch schränke die Gesetzesvorlage neben der freien Arztwahl die Wahl eines Krankenhauses oder eines Pflegeheims ein, da die Netze Exklusivverträge mit diesen Einrichtungen schließen könnten, moniert Dr. med. Daniel Bracher, Mitglied der FMH und Präsident der Vereinigung freie Arztwahl. Er befürchtet zudem Wettbewerbsverzerrungen. „Die Vorlage belohnt ausschließlich Managed-Care-Netzwerke mit Budgetverantwortung – auch jene, die schlecht arbeiten“, meint Bracher. Hausarztmodelle und andere IV-Formen ohne Budgetverantwortung würden hingegen benachteiligt.
Der Verband Schweizer Ärztenetze medswiss.net setzt sich indessen für die Vorlage ein. Ihr Vizepräsident, Dr. med. Alexander Weymann-Schörli, ist der Ansicht, dass integrierte Netze die Qualität der Versorgung verbessern. „Viele Probleme, insbesondere von chronisch kranken Patienten sind nur im interdisziplinären Austausch zu lösen“, sagt der Radiologe vom Kantonsspital Frauenfeld im Kanton Thurgau. Die bestehenden Netze belegten das. Nach Meinung von Weymann-Schörli ist es somit nur logisch, IV-Verträge gesetzlich vorzuschreiben, um die Entwicklung voranzutreiben. Die Gesetzesvorlage lasse überdies genug Spielraum für die Gestaltung der Verträge.
In der Bevölkerung regt sich derweil Widerstand. Innerhalb von drei Monaten kamen mehr als 130 000 Unterschriften für ein Referendum zusammen, die Mitte Januar bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden. Für den 17. Juni ist eine Volksabstimmung geplant. Sollten sich die Schweizer gegen das Gesetz aussprechen, wäre das Vorhaben vorerst vom Tisch.
Petra Spielberg
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