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Supplement: PRAXiS

Beglaubigungen: Fälschungssichere Dokumente

Dtsch Arztebl 2012; 109(9): [13]

Friedl, Thomas

Ein von der Landesärztekammer Hessen entwickeltes Verfahren macht amtliche Beglaubigungen für hessische Ärzte künftig überflüssig.

Wichtige Dokumente müssen bei Vorlage einer Kopie in der Regel amtlich beglaubigt werden. Legt ein Mitglied der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) seine Facharzturkunde oder eine andere Urkunde aus dem Weiterbildungsbereich beispielsweise bei einer Bewerbung vor, wird vorausgesetzt, dass diese beglaubigt ist. Diese Dienstleistung kostet meist Geld und erfordert oft einen Gang zu einer entsprechenden Behörde oder Gemeinde. Ein neues Verfahren, das in der Stabsstelle EDV und Organisation der Landesärztekammer entwickelt wurde, kann diesen bürokratischen Aufwand überflüssig machen. Das Verfahren überzeugt durch seine einfache Handhabung und kombiniert dabei Bewährtes mit neuen Technologien.

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Die Dokumente der LÄKH werden in der Fußzeile mit einer eindeutigen Zeichenkette in Form eines 2-D-Barcodes versehen (Abbildung). Ein solcher Barcode („DokID“) repräsentiert ein Dokument mit den jeweiligen Dokumentinhalten. Diese mittlerweile bundesweit vereinbarten Inhalte werden bei der Erzeugung des Dokuments gemeinsam mit der DokID abgespeichert. Der Barcode, in den ein Präfix für die Ausgabestelle integriert ist, kann bei Bedarf zu Prüfzwecken auf einer speziellen Webseite der LÄKH (https://verify.laekh.de) per Tastatur oder über einen Scanner eingegeben werden. Durch die 64-stellige Zeichenkette mit rund 10100 vorstellbaren Zahlenkombinationen ist es Unbefugten unmöglich, einen solchen Barcode zu erraten. In Verbindung mit den Inhalten, die sich auf dem Dokument befinden, ist der Datenschutz damit gewährleistet.

Seit etwa einem Jahr wird das Verfahren in der Landesärztekammer mit dem Fortbildungszertifikat getestet. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hatte die Möglichkeit, die Echtheit eines Zertifikates, das sich hessische Ärztinnen und Ärzte in ihrem Mitgliederportal erstellen und ausdrucken konnten, zu überprüfen. Dieser Test erfolgte bisher ohne Beanstandung. Im Jahr 2012 werden nahezu alle Dokumente aus der Weiterbildungsabteilung der LÄKH mit einem 2-D-Barcode versehen. Damit benötigen die hessischen Mitglieder keine beglaubigten Urkunden mehr. Darüber hinaus können die Dokumente dann nicht nur in Deutschland, sondern überall, wo sie vorgelegt werden müssen, online geprüft werden. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Inzwischen ist unter der gemeinsamen Leitung der Landesärztekammer Hessen und der Bundesärztekammer ein Projekt mit dem Ziel auf den Weg gebracht worden, möglichst alle wichtigen Dokumente mit einem solchen innovativen Sicherheitsmerkmal zu versehen. Dieses Projekt soll Mitte 2012 abgeschlossen sein. Neben Hessen wollen sich in der ersten Phase weitere fünf Bundesländer beteiligen.
Auch die Arztausweise sollen so schnell wie möglich mit einer DokID versehen werden, um einen entsprechenden Prüfdienst für Arztausweise, der in der LÄKH schon seit etwa drei Jahren existiert, einzurichten. Die Landesärztekammer entwickelt gemeinsam mit der Technischen Hochschule Mittelhessen eine entsprechende App für Smartphones, um die Dokumente noch einfacher verifizieren zu können. Thomas Friedl,

Leiter der Stabsstelle EDV und Organisation
der Landesärztekammer Hessen


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