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Supplement: PRAXiS

Telematikinfrastruktur: Einigung auf Online-Anwendungen

Dtsch Arztebl 2012; 109(9): [5]

Krüger-Brand, Heike E.

  • Die Gesellschafterversammlung der gematik in Berlin hat sich Anfang Dezember 2011 auf ein stufenweises Vorgehen bei der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geeinigt. Bei dieser „vorgezogenen Lösung“ sollen zunächst das von den gesetzlichen Krankenkassen geforderte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie – auf nachdrücklichen Wunsch der Ärztevertreter – die qualifizierte elektronische Signatur umgesetzt werden, die einen signaturfähigen Konnektor erfordert. Die Signatur ersetzt in der elektronischen Kommunikation die handschriftliche Unterschrift des Arztes und ist notwendig für Anwendungen wie den Arztbrief und den Notfalldatensatz oder die elektronische Abrechnung. Mit dem VSDM wird die in der Arztpraxis vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten geprüft und gegebenenfalls automatisch online aktualisiert.

Zwar gibt es für diese Anwendungen noch keinen konkreten Zeitplan. Optimistischen Prognosen zufolge könnte der Online-Rollout mit ersten Praxistests aber bereits Ende 2012 starten. Die elektronische Signatur soll nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung spätestens zehn Monate nach dem Online-Stammdatenabgleich getestet werden. Zudem soll überraschenderweise die ehedem zurückgestellte Arzneimittelsicherheitsprüfung (abgekürzt AMTS) erneut als Anwendung der Gesundheitskarte aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Die notwendigen Finanzierungsvereinbarungen sollen komplett für VSDM, Signatur und die erforderliche Infrastruktur getroffen werden.

Der größte Teil der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser verfügt inzwischen über Kartenterminals zum Einlesen der neuen Karte. Die erteilten Zulassungen für Krankenkassen zur Herausgabe von Gesundheitskarten decken mehr als 95 Prozent der gesetzlich Versicherten ab, die schrittweise Ausgabe der neuen Karten an alle circa 70 Millionen gesetzlich Versicherten läuft seit Herbst 2011.

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Um die Ausgabe der Karten zu beschleunigen, hatte das Bundesgesundheitsministerium zuvor den Druck auf die gesetzlichen Krankenkassen erhöht: So mussten die Kassen bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der eGK ausstatten, andernfalls drohte ihnen eine Kürzung der Verwaltungskostenumlage um zwei Prozent. Diese Drohung zeigte Wirkung: Der AOK-Bundesverband beispielsweise meldete bereits Anfang 2012 Vollzug: Bis zum Jahresende seien mehr als 2,5 Millionen AOK-Versicherte – das heißt jeder zehnte AOK-Versicherte – mit den neuen Chipkarten ausgestattet worden. Alle zwölf AOKs hätten die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Ausstattungsquote erfüllt. „Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt und damit einen wichtigen Grundstein gelegt, das Projekt elektronische Gesundheitskarte wieder auf Kurs zu bringen“, betonte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand beim AOK-Bundesverband. Das Projekt könne nur erfolgreich werden, wenn alle Beteiligten mit dem gleichen Einsatz an die Sache herangehen.

Im Jahr 2012 soll nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz darüber hinaus eine Ausgabequote von mindestens 70 Prozent der Versicherten erreicht werden. Ob die Kassen allerdings ausreichend viele Versicherte dazu bewegen können, die für die Kartenproduktion nötigen Passfotos zur Verfügung zu stellen, ist noch ungewiss. Heike E. Krüger-Brand


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