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BRIEFE

PKV: Absurd

Dtsch Arztebl 2012; 109(10): A-488 / B-420 / C-416

Schoeneich, Andreas

PKV und GKV streiten darüber, von oder zu wem Versicherte wechseln wollen. Wie absurd . . .

Patienten und Leistungserbringer ziehen dabei den Kürzeren . . .

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Ein Beispiel: Die AOK NordWest lässt über die KV das Honorar für eine drei Jahre zuvor durchgeführte Anästhesie „wegen Falschabrechnung zurückbelasten“. Protokolle und Patientenerinnerung belegen aber, dass OP und Narkose stattgefunden haben. Sehr aufwendig muss der Anästhesist sich wehren, um sein verdientes Honorar zu behalten. Es stellt sich dann heraus, dass der Operateur vergessen hat, seine Leistung einzureichen, was jener nun nachholen will. Lapidar erklärt die AOK, dafür sei die Frist verstrichen (der Operateur habe eben kürzere Fristen zu wahren als die Regressabteilung der AOK).

Solange in Deutschland traditionell nur die leistungserbringenden Ärzte strengstens auf Korrektheit der Behandlung und Plausibilität der Abrechnung überwacht und bei Fehlern sogar zusätzlich zivil- und strafrechtlich verurteilt werden, nicht jedoch die Versicherungen (private, BGs und gesetzliche), sind Patient und Behandler bei allen schlecht aufgehoben. Allenfalls kann vorher die Prämie, nicht aber das Erstattungsverhalten vorausgesehen werden. Krankenkassen sollten so, wie sie selbst die Ärzte überwachen, auch von uns Ärzten sowohl überwacht, als auch angezeigt werden. (Im Grisham-Roman „Der Regenmacher“ wird spannend erzählt, wie die amerikanische Justiz eine sich unethisch verhaltende Versicherung zu 50 Millionen Dollar Strafe verurteilt). Dies sollte auch bei uns möglich sein, um die Rechte der Patienten und Ärzte vor den Versicherern zu stärken, egal, ob GKV oder PKV (oder BG).

Dr. med. Andreas Schoeneich, 25524 Itzehoe


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