AKTUELL
Qualitätssicherung: Pseudonymisierung von Daten kann beginnen
Dtsch Arztebl 2012; 109(10): A-461 / B-397 / C-393


Beim Aufbau der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Schritt weitergekommen. Er hat die korrekte Umsetzung der Vorgaben für die Pseudonymisierung von Daten bestätigt.
Um Behandlungsabläufe in Kliniken und Praxen im Ganzen zu beurteilen, müssen für einzelne Patienten die Daten verschiedener Leistungserbringer über größere Zeiträume erfasst und bewertet werden. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, diese zu pseudonymisieren. Dies geschieht durch eine Vertrauensstelle, die die Daten dann an die Bundesauswertungsstelle weiterleitet. Die Vertrauensstelle kann nach dem Beschluss des G-BA nun ihre Arbeit aufnehmen. Voraussichtlich bis April werden erste Daten aus den Bereichen Geburtshilfe, Neonatologie sowie Erst- und Reimplantation von Endoprothesen verarbeitet werden. JW
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