Im vorliegenden Artikel greift Doebert einen Aspekt eines komplexen Vertrages heraus, das ist sein gutes Recht. Vielleicht ist diese Darstellung dann doch etwas verkürzt, warum auch über bisher nicht bekannte flexiblere Therapieangebote oder rascheren Zugang im Akutfall reden?
Angenommen, die psychotherapeutische Versorgung wäre flächendeckend und zeitnah möglich, das Honorar berechenbar, und es gäbe ausreichend Zeit für die sogenannte Probatorik, angenommen, es gäbe zumindest eine Entwicklung in diese Richtung, die von einer KBV-Führung unter tätiger Mithilfe wichtiger Repräsentanten wie zum Beispiel dem Autor Doebert vorangetrieben würde, gäbe es dann einen „PNP-Vertrag“? Angenommen, die KBV würde die gemeinsamen Interessen der Ärzte, der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Hinblick auf die Versorgungsinteressen der Bevölkerung artikulieren und angemessen umsetzen, gäbe es vielleicht keine Diskussion um den nicht mehr zu leugnenden Ärzte- und Therapeutenmangel.
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Angenommen, eine Reihe von Psychotherapeutenverbänden würde die Entwicklungschance erkennen, die auch außerhalb des KV-Systems besteht, und die deshalb von Organen wie dem Deutschen Ärzteblatt kontinuierlich und mit großem Interesse dargestellt wird, dann hätten sich diese Verbände auch an den Verhandlungen beteiligt und die Einladung hierzu nicht zurückgewiesen. Selbstverständlich ging es dabei immer nur um sachliche Argumente – in völliger Unkenntnis der künftigen Verhandlungsinhalte.
Überraschend ist, dass die nun vereinbarten Regelungen nicht die Zustimmung der bei den Verhandlungen Abwesenden finden, alles andere wäre ja nun wirklich originell. Offenbar steht der Untergang der deutschen ambulantenPsychotherapie durch diesen Vertrag unmittelbar bevor.
Angenommen, das Selektivertragssystem in Baden-Württemberg wäre so flexibel wie das KBV-System, wären bei einzelnen getroffenen Regelungen eines umfassenden Vertrages über drei Fachgruppen neben den Bedenken auch berechtigte Sorgen angezeigt. Nun hat aber das Zusammenspiel der Vertragspartner im Selektivvertragssystem in den vergangenen vier Jahren gut funktioniert, manchmal musste auch hart um Details gerungen werden. Dennoch ist es ein lernwilliges und lernfähiges System, das sich natürlich schrecklich vor dem pathologisch durchregulierten, Ärztemangel und Versorgungsengpässe produzierenden KV-System fürchtet.
So sind bereits und werden weitere Regelungen verändert, angepasst, weiterentwickelt von denen, die als teilnehmende Vertragspartner dazu bereit sind.
Angenommen, diese Anpassung wird richtig gut, warten wir gespannt auf die nächste Glosse, zu viel Lernfähigkeit geht natürlich auch nicht.
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